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[InetBib] Titeldaten aus OPACs direkt verlinken? Einige Fragen aus dem Antiquariat



Liebe Experten,

herzlichen Dank für die Hinweise zum direkten Verlinken von
Standortsangaben in OPACs.

Ich bin dadurch zum Weiterdenken angeregt worden und zur Frage gekommen, ob
zu folgendem Vorgehen Erfahrungswerte vorliegen.

Voraussetzung: Es handelt sich um ein abgeschlossenes Gebiet (hier meist
deutschsprachige Alsatica 1800-1950), zu dem ich rd. 30 % anbieten kann.

Grundidee: Könnte bzw. dürfte ich mir, sehr schlicht ausgedrückt, einen

**virtuellen Gesamtkatalog aus den verschiedenen Bibliothekskatalogen

zusammenstellen (mit Hilfe der Bibliographien, einer geduldigen Stich- und
Schlagwortabfrage, der Nutzung von Sachgliederungen, soweit angeboten).
Dieses Gerippe, etwas mehr als 10.000 Titel, könnte ich nach Sachgruppen
und Gesamtalphabet in meine Webseite stellen. Dann würde ich in dieser
Gesamtliste meine vorhandenen,

**anzubietenden Titel mit entsprechender Markierung (und Preisangabe)
versehen, z.B. in roter Farbe.

Kollegen mit ähnlichen Beständen, etwa in Lahr, Baden-Baden, Saarbrücken,
Basel, Straßburg könnte man einladen, auch ihre Bestände einzutragen, damit
eine Art "Sammelkatalog" mehrerer Antiquare entsteht.
Also, wohlverstanden, eine Art Gesamtkatalog des Gebiets, in den dann die
anzubietenden Bestände eingetragen werden.

Abgesehen von einem Rattenschwanz praktischer Fragen, die aber in den Griff
zu bekommen sind, plagt mich die Frage, ob auch eine solche Nutzung /
Zusammenstellung eines ganzen Sachbereichs aus den OPACs rechtlich
gestattet ist.

Eine zweite Frage hätte ich noch. Etwa jeder 50. Titel ist wirklich
nirgends vorhanden. Meist, aber nicht immer, handelt es sich dabei um
kleinere Schriften aus (immer den gleichen) Winkelverlagen im Elsaß. Sollte
ich versuchen, solche "weißen Raben" nach sorgfältiger Prüfung gemeinnützig
als Scans ins Netz zu stellen? Gibt es eine Stelle, der ich solche
Schriften schicken könnte, damit sie den Scan übernimmt?

Ich habe aber nicht vor, mich dem deutschen Urheberrechtsterror ("Grenze
1900") zu beugen. Soweit die Schriften verwaist sind (das ist die Regel)
möchte ich "fair use" anwenden, mindestens bis Erscheinungsjahr 1945
scannen und die Scans auch im Netz haben. Nirgends nachweisbare Titel  m ü
s s e n  ins Netz gestellt werden, darauf hat die Wissenschaft ein Recht.
Vermutlich wendet sich angesichts dieses Grundsatzes jede deutsche
Scan-Stelle mit Grausen, und Europeana desgleichen.

Wenn ich dann im Gefängnis sitze, besucht mich Dr. Graf, besucht er mich
nicht?

Nochmals bedankt sich

Peter Mulzer
-- 
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