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Re: [InetBib] E-Books Lizenzmodelle, Herausforderungen und Perspektiven für Öffentliche Bibliotheken



Sehr geehrter Herr Delin,

Sie haben im Prinzip recht, wir sollten den Definitionen der Verlage für e-Books und Bücher nicht zu leichtfertig folgen.

Wir alle wissen, dass e-Books anfangs wie gedruckte Bücher behandelt werden sollten, damit
1. die Verleger ihre Verwertungsrechte behalten,
2. bei Zitationen die Seite 134 im Werk XY Versionsunabhängig die identische Textstelle betraf, 3. ein Buch rationell elektronisch erzeugt und bei Bedarf auf Papier ausgedruckt werden konnte,
4. die Preisbindung gelten sollte,
5. die reduzierter Mehrwertsteuer greift.

Aber plötzlich galten e-Books als Dateien bzw. Dienstleistung, damit sie im Besitz der Verlage blieben und nur noch ausgeliehen werden konnten. Ich bin jetzt gespannt, wo die Preisbindung bleibt, wenn Kindle Unlimited monatlich 9,99 Euro kostet. Mit dieser begrifflichen Verschiebung haben die Juristen die Bibliotheken und Buchkäufer insofern enteignet, weil Bibliothekare nun in der Digitalen Bibliothek gar keinen Bestandsaufbau mehr betreiben können. Früher bekam ein Bibliothekar Geld zum Bucherwerb, und musste im Katalog exakt nachweisen, was er für dieses Geld erworben hatte. Nun erlauben die Verlage nur bezahlte Benutzung, ohne etwas von ihrer Verwertung Geistigen Eigentums abgeben zu wollen. Wir können gespannt sein, wann diese Entwicklung erneut umschlägt, denn damit entsteht die Frage, wer die Langzeitarchivierung übernimmt, wenn die Verlage archivieren, aber beispielsweise in Konkurs gehen (s. Lockss bzw. Portico). Außerdem wurde inzwischen weitgehend vergessen, dass geistiges Eigentum der gesamten Menschheit zugänglich gemacht werden muss, um es zu erwerben, denn sonst bekommt man dafür kein Urheberrecht, und nur so kann man Plagiate als solche identifizieren. Ein geheim gehaltenes Wissen kann man nicht plagiieren, man muss es neu schöpfen bzw. urheben, was oft unsinnige Doppelarbeit bedeutet. Dies zu verhindern war das Ziel der Onlie-Revolution (Weinberg Report, 1963). Früher waren e-Books ganz einfache ASCII-Dateien, in denen man auch einfach recherchieren konnte, bis das Verlagswesen sie immer weiter verschlüsselte, um daraus ihre konkurrierenden Definitionen von e-Books zu machen. Nun heißt es: "Close The Libraries And Buy Everyone An Amazon Kindle Unlimited Subscription"

Ich befürchte, ebenso wie Sie, dass noch lange nicht alle Bibliothekare erkannt haben, worum es hier geht.

MfG
Walther Umstätter


Begrifflichkeit der
Am 2014-10-09 14:58, schrieb Peter Delin:
Für Interessierte aus dem Raum Berlin/Brandenburg hier ein Tipp:
Veranstaltung des Wirtschaftsrats der CDU mit Matthias Ulmer und
Barbara Lison (DBV).
http://www.zlb.de/de/kalender-detail/kalender/e-books.html

Zitat: "...Der Kernauftrag der Bibliotheken, allen Bürgerinnen und
Bürgern Bildung und Information zu einfachen und kostengünstigen
Bedingungen zu ermöglichen, stößt durch das derzeitige Urheberrecht an
Grenzen..." - da fragt es sich, warum öffentliche Bibliotheken dieses
Thema dann auf E-Books eingrenzen und nicht alle digitalen Medien ins
Auge fassen, wie das bei wissenschaftlichen Bibliotheken üblich ist
(Stichwort digitale Bibliothek).

Schöne Grüße
Peter Delin


Peter Delin und Ursula Müller-Schüssler
Ringstraße 100
12203 Berlin

Tel.: 030/81305675
Mobil: 015787311689
Mail: peter.delin@xxxxxx

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