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Re: [InetBib] Konsortium Baden-Württemberg unterzeichnet



Herr Graf,
der Kontext der Empfehlung in der Handreichung lautet: "Die Open-Access-Rechte, 
die der Autor bzw. die Institution an einer Publikation im Zuge einer Allianz- 
bzw. Nationallizenz erhält, sind einfache Nutzungsrechte zur 
Online-Publikation. Deshalb können hier in der Regel keine weiteren 
Nutzungsrechte, z.B. durch Creative- Commons-Lizenzen, vergeben werden. Werden 
Publikationen in ein Repositorium übernommen, sollte in den Metadaten ein 
entsprechender Hinweis auf die durch eine der hier besprochenen Lizenzen 
eingeräumten Rechte gegeben werden. Die Autoren der Handreichung empfehlen 
folgende deutsche und englische Formulierung: "Dieser Beitrag ist mit 
Zustimmung des  Rechteinhabers aufgrund einer (DFG- geförderten) Allianz- bzw. 
Nationallizenz  frei zugänglich." "This publication is with permission of  the 
rights owner freely accessible due to  an Alliance licence and a national 
licence  (funded by the DFG, German Research  Foundation) respectively."
Zunächst handelt es sich also nicht um eine "eindeutige Empfehlung der 
Finanzierer", sondern um eine Empfehlung der Autoren der Handreichung. Und 
entgegen Ihrer Behauptung geht bei der Empfehlung nicht darum, Erfolgskontrolle 
zu ermöglichen sondern darum, den Nutzern des Repositoriums deutlich zu machen, 
dass mit der Zugänglichmachung keine weiteren Nutzungsrechte eingeräumt sind. 
Insgesamt geht es vor allem darum, den freien Zugang zum Volltext zu 
ermöglichen und nicht um Eintragungen in Metadaten, die Ihnen eine Kontrolle 
möglich machen.
Aber davon abgesehen - Ihre Prämisse war, dass " sich eine Erfolgskontrolle 
darauf beschränken [könne], nach diesem Text zu recherchieren - in allgemeinen 
und Repositoriums-Suchmaschinen. Ich [Klaus Graf] halte es für eher 
unwahrscheinlich, dass allzuviele Autoren oder IR-Manager unter Berufung auf 
die OA-Komponente selbstarchivieren, ohne dies wie empfohlen kenntlich zu 
machen." Ich habe Ihnen an einem Beispiel dargelegt, dass die Prämisse falsch 
ist, weshalb auch die Schlussfolgerung unzulässig ist. So einfach ist das.
Und in Zahlen: im JuSER befinden sich allein vom American Institute of Physics  
über 1000 Volltexte und damit mehr als Sie bei Ihrer Suche gefunden haben.

Schönes Wochenende
Bernhard Mittermaier

On Fri, 24 Oct 2014 08:00:04 +0000
 "Mittermaier, Bernhard" <b.mittermaier@xxxxxxxxxxxxx>
wrote:

Lieber Herr Graf,
nach einer in einer Handreichung empfohlenen Formulierung
zu googeln und bei wenigen Treffern auf die
Nicht-Existenz des eigentlich Gesuchten zu schließen ist
ganz schlechter Recherchestil. Mit diesem Niveau hätten
Sie bei Ihrem eigenen Quiz nicht den Hauch einer Chance.
Ich lade Sie ein, sich mal
http://juser.fz-juelich.de/collection/FullTexts?ln=de
anzusehen. Beispielsweise die Physical Review - Artikel,
die Sie dort finden, sind alle aufgrund der
Allianz-Lizenz im Repositorium eingestellt. Im Datensatz
(z.B. http://juser.fz-juelich.de/record/171762) steht
"Nationallizenz gefördert von der DFG".

Fuer mich ist es ganz schlechter Stil, sich ueber die klare
und eindeutige Empfehlung der Finanzierer hinwegzusetzen
und eine selbstgebastelte Formulierung zu verwenden, die
dann womoeglich auch nicht suchbar ist. Aus welchem Grund
haben DFG und Allianz denn gebeten, dass man die Eprints in
bestimmter Weise kennzeichnet? Doch wohl um eine
Erfolgskontrolle zu ermoeglichen! Und das ist natuerlich
ausgesprochen sinnvoll. Wenn guter Recherchestil bedeutet,
dass man monatelang damit beschaeftigt ist, manuell ein
Hochschulschriftendokument auf weit ueber 100 deutschen
Dokumentenservern nach dem anderen auf einschlaegige
Vermerke zu sichten, dann bedeutet das nichts anderes als
gewollte Intransparenz.

Ihre besondere Unfaehigkeit beweisen Sie durch die
Schnapsidee, in der von Ihnen verwendeten Zeichenfolge
"gefördert durch die DFG" durch ein Icon auszudruecken.

http://juser.fz-juelich.de/img/logo_dfg.jpg

Im 21. Jahrhundert darf es durchaus auch von vertrottelten
Bibliothekaren erwartet werden, dass sie eine
maschinenlesbare automatisierte Erfolgskontrolle der
OA-Option ermoeglichen, indem sie wenigstens

- den Vermerk in der vorgegebenen zweisprachigen Form
verwenden

- keine Icons im Vermerk verwenden

- via OAI-PMH-Metadaten den Vermerk an die Harvester (also
vor allem BASE) weiterreichen

- den Vermerk von den lokalen Volltextsuchen erfassen
lassen.

Ich weise auch auf

http://archiv.twoday.net/stories/1022220413/#1022220459

hin. Bei SSOAR soll es 32 Volltexte (10 % der geprueften)
geben, die aber weder mit allgemeinen Volltextsuchmaschinen
noch ueber die oeffentliche lokale Suche auffindbar sind.
Schon die Checkliste der von mir verlinkten Handreichung
zeigt, dass es sich um einen recht hohen Aufwand fuer die
Bibliotheken handelt.

Diese Lizenzen kosten ein Schweinegeld. Man kann sich den
Aufwand sparen, den Lizenzgebern eine OA-Komponente
abzupressen, wenn die Nutzung dieses Features fuer die
meisten autorisierten Einrichtungen zu kompliziert ist. Da
muss dann halt bei den Verhandlungen nachgebessert werden
und eine Bringschuld der Verlage vereinbart werden, wobei
natuerlich ein automatisierter Import von Verlags-Metadaten
und Volltexten (Verlags-PDFs) IR-seitig zu ermoeglichen
waere.

Klaus Graf




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52425 Juelich
Sitz der Gesellschaft: Juelich
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Geschaeftsfuehrung: Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Marquardt (Vorsitzender),
Karsten Beneke (stellv. Vorsitzender), Prof. Dr.-Ing. Harald Bolt,
Prof. Dr. Sebastian M. Schmidt
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