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[InetBib] Re: "Bibliothekspädagogik reloaded"



Liebe alle

ich kann die Argumentation nur unterstützen. Es gibt keine Buch-FSK und die 
Übernahme von unverbindlichen Altersempfehlungen der Verlage o.ä. Dienstleister 
ist absurd und - das ist wohl oft die Argumentation ‚hinter den Kulissen‘ - 
diese’Zensur' dient dazu (so meine Erfahrung, komische Argumentation übrigens…) 
zu verhindern, dass Erwachsene / Eltern auf Kinder- und Jugendausweisen 
ausleihen und so die Erreichung des Kostendeckungsgrades mindern.

Mit ‚pädagogischen Erwägungen‘ hat das (Gott sei dank!) nichts tun, macht die 
Sache aber nicht besser, und pädagogische Argumente vorzuführen in der 
Argumentation erscheint mir auch nicht souverän…

Eigentlich gäbe es ja auch die Möglichkeit, Familienausweise o.ä. einzuführen…

Die Idee mit dem Ombudsmann finde ich super.

MfG

Tom Becker
===
Professor für Medienmanagement und Medienvermittlung in Bibliotheken (FH) 

FH Köln 
Fakultät für Informations- und Kommunikationswissenschaften 
Raum B5 431.A

Hausanschrift: 
Claudiusstr. 1
D 50678 Köln 
+49 221 8275 3495

Postanschrift:
Gustav-Heinemann-Ufer 54
D 50968 Köln

Am 05.11.2014 um 13:14 schrieb Mazarakis, Athanasios <A.Mazarakis@xxxxxx>:

Hallo zusammen.

" Es kann nicht sein dass Einzelne sich zu Hütern darüber aufschwingen, was 
richtig ist für uns und was nicht. Hier muss aus meiner Sicht dringend mehr 
getan werden. Danke für Ihre Offenheit und viel Erfolg weiterhin." - genau so 
sieht es aus. Wir haben keine Buch-FSK. Und ich habe auch mit 13 (12?) 
Stephen King verschlungen. Und ich darf versichern, ich bin noch nicht zum 
Serienmörder verkommen. :)

Als Kind habe ich den Erwachsenen- und den Kinderbereich als zwei seperate 
Bereiche wahrgenommen (welche bei uns in der Stadtbücherei Waiblingen auch 
auf zwei unterschiedlichen Stockwerken lagen). Mir war aber immer klar, dass 
die Bücher im Kinderbereich als "einfacher" zu lesen gedacht waren. Ich habe 
als Kind auch Bücher für 16jährige entliehen und ich wurde vom kompetenten 
Personal wirklich gefragt, ob ich dies will. Oder eben King mit 13. 
Verweigert wurde mir als Kind nie ein Buch. Ganz davon zu schweigen, dass man 
ja in der Bücherei dann das Buch durchlesen könnte. Oder wird man dann per 
Kamera beobachtet?

Eine Verweigerung aus vordergründigen Jugendschutzaspekten ist für mich nur 
eines: Zensur. Wie wohl die lokale Presse auf so einen Hinweis reagieren 
würde...?! ;) 

Mit besten Grüßen
Athanasios Mazarakis

--
.........................................................................................................................................

DR. ATHANASIOS MAZARAKIS
Postdoc at Kiel University
Web Science
 
ZBW - German National Library of Economics
Leibniz Information Centre for Economics
Düsternbrooker Weg 120
24105 Kiel
Germany
T: +49-431-8814-214 
F: +49-431-8814-520 
E: a.mazarakis@xxxxxx 

www.zbw.eu
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more about the ZBW.
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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Inetbib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von 
Philipp Maass-HKT Nuertingen-Bibliothek
Gesendet: Mittwoch, 5. November 2014 09:10
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: [InetBib] "Bibliothekspädagogik reloaded"


Sehr geehrter Herr Spieler,

ich habe aus meiner Berufspraxis in öffentlichen Bibliotheken des öfteren 
solche Erfahrungen gemacht und bin immer dagegen angegangen. 
Dass sich das "Personal" zu einer Art wachendem Zensor aufspielt, der über 
gut und schlecht entscheidet, gehört in die Bibliotheksgeschichte und man 
wundert sich wie im Jahr 2014 noch Menschen so denken können 
(Rückverdummung?). Man sollte sich aus meiner Sicht gar nicht auf die Ebene 
ihrer Argumentation begeben, sondern diese Praxis grundsätzlich angehen. Sie 
widerspricht auch ganz klar den ethischen Richtlinien unter:

(http://www.bibliotheksportal.de/themen/beruf/berufsethik.html)

Die Sie bestimmt kennen. Aus meiner Sicht müsste BID mit Ombudsleuten eine 
Stelle einrichten, an der sich Menschen über derlei Verhalten beschweren 
können. Diese sollte dann eine Rüge aussprechen und den Vorfall 
dokumentieren. Das würde auch einer stärkeren Wahrnehmung der kleineren 
öffentlichen Bibliotheken als wichtige Pfeiler unserer Demokratie entgegen 
kommen.

Zu ethischen Konflikten hat Prof. Rösch von der FH Köln diverse Fallstudien 
zusammen gestellt, die ich hilfreich finde um ähnliche Konflikte aus zu 
leuchten, versehen mit umfangreichen Literaturangaben:

(https://www.fbi.fh-koeln.de/efubip/efubip-start.php)

Es kann nicht sein dass Einzelne sich zu Hütern darüber aufschwingen, was 
richtig ist für uns und was nicht. Hier muss aus meiner Sicht dringend mehr 
getan werden. Danke für Ihre Offenheit und viel Erfolg weiterhin.

Beste Grüße,

Philipp Maass




Am 04.11.2014 09:43, schrieb Martin Spieler:
+++ Versand an Inetbib + Forumoeb - bitte entschuldigen Sie ggf. den
Doppelempfang +++

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich möchte Sie an Erlebnissen mit unserer örtlichen Bibliothek (Stadt 
mit über 20.000 EW und hauptamtl. Bibl.-Personal) teilhaben lassen, 
die sich in den vergangenen 2 Jahren in Varianten immer wieder 
ereignet hat. Die jüngste Episode "lief" gestern und hat mich 
veranlasst, sie in verkürzter Form ins bibl. Forum zu stellen:

Unsere Tochter Christine, (14 J.), die seit je her gerne liest, 
entwickelt seit ihrem 10. Lebensjahr einen kaum stillbaren 
Bücherhunger und verschlingt seitdem Romane in atemberaubendem Tempo 
und Menge. Mit ca. 11 J. entwickelte sich ihr Interesse an einzelnen 
Romanen aus dem Erwachsenen-Bereich, nachdem sie Harry Potter, 
Twilight u.a. mehrmals rauf- und runter gelesen hatte. Mit 12 las Sie 
begeistert "P.S., ich liebe dich!"  von C. Ahern und wollte aus 
unserer örtlichen Bibliothek das zweite Buch der Autorin, "Für immer 
villeicht" entleihen. Die Antwort an der Verbuchungstheke: "Das können 
wir dir nicht mitgeben". Zunächst dachte sie, es gäbe eine generelle 
Altersgrenze zur Nutzung der Medien aus dem Erwachsenen-Bereich, aber 
auch die Benutzungsordnung lieferte keinen Hinweis auf eine solche 
Regel. Auf Nachfragen unserer Tochter stellte sich heraus, dass man 
ihr das Buch nicht geben wolle, weil "das noch nichts für sie sei", 
"dafür bist du noch zu jung". Unsere Tochter wollte nicht, dass wir zu 
ihren Gunsten eingriffen oder mit dem Bibliothekspersonal sprächen 
("wie peinlich!"), sondern ließ den Fall auf sich beruhen.
Im Alter von 12 J. und 8 Monaten (sie hat es festgehalten!) wollte sie 
Tolkiens "Hobbit" entleihen. Systematik: "SL ,  5.2 Jugendbuch 13 - 16 
J." IK "Fantasy", Standort "Romanbereich Erdgeschoss". An der 
Verbuchungstheke erfährt sie wieder die verbale Ausleihverweigerung.
Glücklicherweise ist die Leiterin gerade in der Nähe, Christine fragt 
"Wieso denn?" und die Leiterin sagt (in etwa) zur verbuchenden 
Kollegin "Christine darf das ruhig mitnemen, die liest so viel und ist 
so fit, das ist kein Problem - aber den "Herr der Ringe" würden wir 
dir nicht mitgeben." Nun ist Christine nicht etwa erleichtert sondern 
empört sich zu Hause darüber, dass die Ausleihe also scheinbar von der 
"individuellen Lesekompetenz" abhängig sei, eine andere/r Leser/in das 
Buch also nicht unbedingt bekommen hätte. Wir wollen als Eltern wieder 
intervenieren, was uns unsere Tochter mit dem Hinweis "verbietet", die 
Leiterin gehe ohnehin bald in den Ruhestand, und danach würde sich das 
Problem vermutlich bald erledigen, denn sie wolle dann die neue 
Leitung darauf ansprechen (sie ist guter Dinge, denn ihre Eltern, 
beide Bibliothekare, bestätigen ihr, dass solche Vorfälle in deutschen 
ÖBs zu den Ausnahmen gehören (sollten)).
Mit 14 J. - die alte Leiterin ist noch im Amt - versucht sie erfolglos 
, einen Roman von Stephen King zu entleihen. Unseren Ratschlag, das 
"Verweigerungsspektrum" auszuloten, indem sie versuchen solle Henry 
Miller, Bukowski, Remarque u.A (viel "Harmlosere") auszuleihen, lehnt 
sie dankend ab. Uns Eltern fällt es schwer, NICHT vorstellig zu 
werden, aber zähneknirschend wollen wir die Zeit abwarten, dass es in 
diesem Punkt mit einer neuen Leitung besser wird.
Die neue Leitung ist seit Frühsommer diesen Jahres im Amt. Christine 
versucht es erneut mit dem Roman von King - ohne Erfolg. Sie möchte 
den Leiter sprechen, der aber leider nicht im Haus ist. Gestern, am 
3.11., holt sie dieses Gespräch nach. Christine gibt uns dieses 
Gespräch inhaltlich wie folgt wider: Der neue Leiter habe ihr erklärt, 
dass Medien aus dem Erwachsenen-Bereich "eigentlich" erst ab 16. J. zu 
entleihen wären. [Das ist definitiv nicht der Fall, weil unsere 
älteste Tochter, Christines Schwester, bereits mehrfach Erw.-Medien im 
Alter von 13 Jahren und aufwärts entliehen hatte, für Referate, aber 
auch "privat", z.B. Zeitschriften aus dem Wohn- und Modebereich, 
Kunstbücher). Auch die Benutzungsordnung enthält keinen solchen 
Hinweis.] Zudem erklärt er ihr, dass die Bibliothek schließlich auch 
eine Verantwortung dafür trage, was die Kinder/Heranwachsenden lesen 
würden. Da sei es auch von Vorteil, dass mein keine Selbstverbucher 
habe und somit noch individuell schauen und regeln könne, welches Kind 
was entleihen wolle und dürfe.


Bevor meine Frau und ich nun weitere Schritte ergreifen (denn NUN 
lassen wir uns nicht mehr von unserer Tochter aufhalten), möchte ich 
gerne Ihre Meinung dazu hören: Wie beurteilen Sie den unten 
beschriebenen Fall? Sind Ihnen ähnliche Ereignisse jüngeren Datums 
bekannt? Handhaben Sie bzw. Ihre Bibliothek möglicherweise solche 
Fälle ähnlich? (Wer sich nicht traut, die letzte Frage öffentlich zu 
bejahen, kann mir gerne direkt antworten und ich verspreche 
Stillschweigen, es geht mir nicht um das Anprangern Einzelner, sondern 
um ein Gesamtbild). Auch die Beurteilung durch die bibliothekarischen 
Vereine/Verbände würde mich interessieren: Gibt es eine einheitliche, 
bibliothekspolitische und -ethische Antwort darauf (was ich sehr hoffe)?

An die WB-Kollegen: In etlichen WBs ist die Nutzung auch unter 18 J. 
erlaubt, sind Ihnen Fälle bekannt, in denen solche NutzerInnen von der 
Lektüre/Ausleihe bestimmter Medien ausgeschlossen sind (abgesehen von 
indizierten Werken)?

Vielen Dank für alle Reaktionen und besten Gruß Martin Spieler

PS: Meine Frau steuert gerne folgende Episode bei um zu verdeutlichen, 
dass es sich - in seiner grundsätzlichen Art - nicht um einen 
Einzelfall zu handeln braucht, auch wenn er weitaus weniger drastisch 
ist. An Ihrem Arbeitsort, einer hauptamtlich geführten ÖB in einem Ort 
mit über 40.000 Ew., hatte man das Buch "Fifty Shades of Grey" mit 
einer Alterssperre von 18 J. versehen. Auf ihren Einwand hin und 
nachdem etliche 16-jährige Leserinnen enttäuscht zurückgewiesen worden 
waren, hat das Buch seit vergangene Woche eine "Altersfreigabe"
(gesteuert über eine Mediengruppe) ab 12 Jahre.




--
Philipp Maass B.A.
Hochschule für Kunsttherapie Nürtingen
Staatlich anerkannte Fachhochschule der Stiftung für Kunst und Kunsttherapie 
Nürtingen University of Applied Sciences
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