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Re: [InetBib] E9 für Bibliothekare ... Knapp daneben



Liebe Frau Kustos,

ich weiß nicht, was Umlauf schreibt (da ich mich weigere, ein "Premium-Mitglied" des "Bibliothekswissens" zu werden), aber kurz zur allgemeinen Klarstellung:

Sie haben recht, dass der Teil II der Entgeltordnung zum TV-L herangezogen werden muss ("Beschäftigte in ... Bibliotheken ...") und dass dort keine E 8 zu finden ist.

Was aber tarifrechtlich nicht geht, ist, dann den "Teil I zu Hilfe zu nehmen" - denn wenn ein Beruf in Teil II geregelt ist, darf nicht auf Teil I ausgewichen werden (gem. "Vorbemerkung" Nr. 1 Abs. 2).

ABER: es gibt seit 1970 Beschlüsse aller 3 großen öffentlichen Arbeitgeber über eine "übertarifliche" E 8 (in allen Bibliotheken) und eine "übertarifliche" E 10 (in wissenschaftlichen Bibliotheken und Behördenbüchereien) - deren Anwendungen aber "Goodwill" darstellen und nicht einklagbar sind.

Die TdL weigerte sich 2011 (im Gegensatz zum Bund und Hessen 2014), diese Eingruppierungen IN die Entgeltordnung des TV-L aufzunehmen, deshalb finden Sie dort auch eben keine E 8. Aber die TdL hat den alten Beschluss über "übertarifliche E 8 und 10" Ende 2011 "erneuert", zu finden auf der Seite

http://www.bib-info.de/kommissionen/keb/tarifvertraege-archiv/laender.html

ABER ABER: diese E 8 liegt (natürlich) unterhalb des BA-Abschlusses und erfordert "gründliche und vielseitige Fachkenntnisse im Bibliotheksdienst und selbständige Leistungen" (also auch etwas höhere Anforderungen als in Teil I der Entgeltordnung, nämlich 50 v.H. selbstständige Leistungen)

- und das alles ändert deshalb nichts daran, dass die/der gesuchte Dipl.-Bibl. tariflich nach E 9 gehört und die Ausschreibung des Linden-Museums eine Frechheit und einen rechtswidrigen Tarifbruch darstellt!

Ich schließe mich der Hoffnung von Frau Ambrozic ("keine Bewerbungen") an, danke Frau/Herrn Dahlen für die Bekanntmachung in InetBib und verweise auf die Mail von Bernd Schleh vorhin, solche Funde auch dem BIB zu melden.

Viele Grüße
Wolfgang Folter




Zitat von Annette Kustos <Annette.Kustos@xxxxxxxxxxxxxxxx>:

Liebe Frau Abrozic
Eine sehr seltsame Angelegenheit. In Entgeltgruppe 8 TV-L - EntgeltO Teil II Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigtengruppen (Beschäftigte in Archiven, Bibliotheken, Büchereien und Museen) gibt es gar keine Tätigkeitsmerkmale für Bibliothekare!

Also das was für E 10 im WB-Bereich gilt, gilt hier umgekehrt auch für eine Eingruppierung nach unten. Man müsste die Regelungen nach Teil I zur Hilfe nehmen: Entgeltgruppe 8: "Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordert." Da sind wir aber auch wirklich ganz bestimmt drunter zu fassen... (eher nicht zu fassen... ) Siehe hierzu auch: http://www.dasbibliothekswissen.de/Die-neue-Entgeltordnung-des-TV-L.html - (das stammt aus dem bekannten Managementhandbuch Umlauf, Konrad: Die neue Entgeltordnung des TV-L Verlag Dashöfer)

Träger des Museums ist wohl BW - und es wird ja auch selbst der TV-L herangezogen. Die ausgeschriebenen Tätigkeiten erzwingen schlicht eine Eingruppierung in den Teil II - hier liegt also nicht nur ein moralischer Hund begraben.

Freundlichst mit der üblichen unzerstörbaren Zuversicht
Annette Kustos

--
Wolfgang Folter
Personalrat Goethe-Universität (Stellv. Vors.)
Bockenheimer Landstr. 133, 60325 Frankfurt
(= Sozialzentrum), Zi. 601 - Tel.: 069 / 798-39376
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