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[InetBib] Preisbindung für E-Books
E-Books sind keine Bücher, sondern Daten, die mit spezieller Software 
und Geräten lesbar gemacht werden. Insofern eine "auf elektronischem Weg 
erbachte sonstige Dienstleistung" (UStG § 3a (4) Nr. 13), deshalb 
regulärer Steuersatz von 19%.
In jeder Form eines kommerziellen Erwerbs eines E-Books vollzieht sich 
dies auf dem Weg einer Lizenzvertrages, der die Zugriffsrechte regelt. 
Selbst bei dem Erwerb eines "dauerhaften Zugriffsrechtes" ist keine 
Eigentumsübertragung im Sinne eines Kaufes mit Übertragung der 
Verfügungsmacht über den gekauften Gegenstand erfolgt, weil es keinen 
"Gegenstand" gibt. Selbst eine kommerziell erworbene, abgespeicherte 
E-Book-Datei ist noch über den Lizenzvertrag "gefesselt".
 Niemand kann (bislang) ein mit einem persönlichen Account versehenes 
E-Book verschenken, verkaufen oder vererben. Wenn vom Großvater die 
Büchersammlung im Wohnzimmerschrank stehen bleibt, wenn er das Zeitliche 
gesegnet hat, können die Erben damit verfahren wie beliebt - wenn keine 
testamentarische Verfügung  existiert. Mir gebricht es an 
Vorstellungskraft, wie mit einer E-Book-Sammlung, die auf diversen 
Geräten und in Clouds gespeichert, in solchen Fällen in Zukunft 
umgegangen werden soll.
E-Books sind entweder schnelle Lektüre, für die kein Aufhebens um 
dauerhaften Zugriff gemacht werden braucht oder im Falle akademischer 
E-Books für den institutionellen Zugriff für autorisierte Nutzer ein 
Reservoir an Textstellen, die schnell rezipiert, ausgedruckt oder 
kopiert werden wollen - und solcherart einen zusätzlichen Nutzen stiften 
können, wenn denn die Zugriffsmöglichkeiten auch nutzerfreundlich 
gestaltet sind. In beiden Fällen sehe ich kein "Kulturgut", sondern eine 
Dienstleistung, die ihren Preis wert ist, aber nicht jeden!
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Mit freundlichen Grüßen
Junkes-Kirchen
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Dr. Klaus Junkes-Kirchen
Leiter Abteilung Medienbearbeitung
Goethe-Universität Frankfurt  |  Universitätsbibliothek J.C.Senckenberg
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