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Re: [InetBib] kleiner Beitrag zur Demokratiebildung



Leider ist genau diese Art von argumentloser Diskreditierung und Herabwürdigung 
der Meinung politisch Andersdenkender, lieber Herr Finsterwäldler, der Grund 
für die Vergiftung des politischen Diskurses - ob nun von rechts oder links.

Markus Prenz

Gesendet: Mittwoch, 20. September 2017 um 12:43 Uhr
Von: "via InetBib" <inetbib@xxxxxxxxxx>
An: inetbib@xxxxxxxxxx
Betreff: Re: [InetBib] kleiner Beitrag zur Demokratiebildung

im Wahlkampf behindern...jetzt wird’s lächerlich und albern.

Sebastian Finsterwalder

-----Original Message-----
From: InetBib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxx] On Behalf Of Philipp Maaß 
via InetBib
Sent: Wednesday, September 20, 2017 12:12 PM
To: inetbib@xxxxxxxxxx
Subject: [InetBib] kleiner Beitrag zur Demokratiebildung

Sehr geehrter Herr Hinte von der Universität zu Köln,

dieser Absatz sei Ihnen und auch allen anderen, die meinen eine zur 
Bundestagswahl zugelassene Partei im Wahlkampf behindern zu müssen, 
nachdrücklich zur Lektüre und zur eigenen kleinen Demokratiebildung empfohlen


"Zentraler Gesichtspunkt ist die staatliche Neutralitätspflichtin Zeiten des 
Wahlkampfs. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu in seiner oben genannten 
Entscheidung festgestellt, dass es Staatsorganen von Verfassungs wegen 
versagt sei, sich in amtlicher Funktion im Hinblick auf Wahlen mit 
politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren und sie unter 
Einsatz staatlicher Mittel zu unterstützen oder zu bekämpfen, insbesondere 
durch Werbung die Entscheidung des Wählers zu beeinflussen.59 Denn das Gebot 
der freien Wahl (Art. 20 Abs. 2, Art. 38 Abs. 1 GG) verlange, dass der Wähler 
in einem freien und offenen Prozess der Meinungsbildung ohne jede unzulässige 
Beeinflussung von staatlicher oder nicht staatlicher Seite zu einer 
Wahlentscheidung kommen müsse.60 Das Recht der politischen Parteien auf 
Chancengleichheit (Art. 21 Abs. 1, Art. 38 Abs. 1 GG) werde ebenfalls 
verletzt, wenn Staatsorgane als solche parteiergreifend zugunsten oder zu 
Lasten einer politischen Partei oder von Wahlbewerbern in den Wahlkampf 
einwirkten."

Aus dem Gutachten des wiss. Diensts des Bundestags "Zulässigkeit und Grenzen 
der Wahlkampfbeschränkungen der Parteien", Abs. 3.1

<https://www.bundestag.de/blob/412078/045c36c02ee52cd25f81c338875ca094/wd-3-315-14-pdf-data.pdf>

Ich denke damit wäre zur Zulässigkeit der massenhaft versandten Plakate/Mails 
in bzw an öffentlichen Einrichtungen alles gesagt.

Ich erhalte Inetbib als Zusammenfassung, werde also nicht weiter in die 
Diskussion eingreifen. Demokratie lebt von Fairness und Chancengleichheit. 
Auch wenn einem die Meinung einer anderen Partei persönlich nicht passt.

 Mit freundlichen Grüßen,

 Philipp Maaß


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