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[InetBib] Fwd: Re: Interessante Entscheidung des VG Düsseldorf = überfällige Entscheidung




Klar, das hat Tradition, wo kommen wir denn hin, wenn nicht Recht Recht bleibt und Regeln nicht als Regeln eingehalten werden müssen - auch wenn es mehr um eine Verwaltungs-/Gebührenordnung geht. Und die Tradition steht auf der sicheren Seite der Habischs und Panniers. Aber wäre es nicht auch Bibliothekaren  angemessen, z.B. auch im Urheberrecht, das Handeln nicht nur nach dem Recht bestimmen zu lassen (natürlich auch nicht explizit dagegen), sondern sich von anderen Verständigungsformen wie Diskurs, Kompromiss, Konsens, Angemessenheit, etc.  etc.? Nur mal auspropieren – manchmal auch bis an die Grenze des zivilen Ungehorsams. Wenn es dann immer noch nicht geht, dann muss wohl das Recht entscheiden. Ob das mit dem Verwaltungsgericht Düsseldorf so hätte sein müssen, sei dahingestellt. Wie Herr Pannier mit seinem Link zu Recht hinwies, entscheiden die oberen Gerichte (hier Bundesverwaltungsgericht) oft grundlegend anders als die unteren Instanzen - auch wenn in diesem Fall des Senats vs. Hochschulrat der BVG zu Recht darauf hingewiesen hat, dass Wissenschaftsfreiheit nicht grenzenlose Verfügung bedeutet, sondern durch positives Recht und nur durch solches eingeschränkt werden.
RK


Am 05.11.18 um 08:58 schrieb Erwin Habisch via InetBib:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

jeder Bibliotheksnutzer verpflichtet sich, die Benutzungsordnung seiner 
Bibliothek einzuhalten. Auch Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen. Der 
Automatisierung sei Dank, dass das Ignorieren dieser Regeln jetzt nicht mehr 
nach Stand behandelt wird.
Wer hat sich bisher über eine Gebühr von 45 Euro für ein durch einen Studenten an dieser 
Hochschulbibliothek um Monate zu spät zurückgegebenes Buch aufgeregt? Der leiht das Buch auch nicht 
zu seinem Privatvergnügen aus.
Wenn eine Professorin bei 50 Büchern monatelang die Leihfrist überzieht, ist das eine 
Unverschämtheit. Dass man für ein Jahr entliehene Bücher zum Semesterende zurückgibt wenn 
die Leihfrist abgelaufen ist und nicht erst nach den Semesterferien ist doch wirklich nicht schwer zu 
begreifen.
Es gibt Studenten, die in den Semesterferien die Fachliteratur brauchen.
Regeln sind einzuhalten - auch von Hochschullehrern und Hochschullehrerinnen.

Mit freundlichen Grüßen
Erwin Habisch

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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Klaus Graf via InetBib [mailto:inetbib@xxxxxxxxxx]
Gesendet: Freitag, 2. November 2018 12:07
An: Oliver Hinte<o_hinte@xxxxxxxx>; Oliver Hinte via InetBib<inetbib@xxxxxxxxxx>
Betreff: Re: [InetBib] Interessante Entscheidung des VG Düsseldorf

Ich habe kein Verständnis für die Entscheidung. Das Äquivalenzprinzip ist krass verletzt, auch wenn man die 
Steuerungsfunktion der Gebühr in Rechnung stellt. Man mag es für angemessen halten, bei einer Hochschullehrerin bei 
versäumter Verlängerung einer größeren Büchermenge einen Betrag von sagen wir 100 Euro abzukassieren, 
aber nicht diese Horrorsumme.

Klaus Graf

On Wed, 31 Oct 2018 15:35:32 +0000 (UTC)  Oliver Hinte via 
InetBib<inetbib@xxxxxxxxxx>  wrote:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat heute eine PM zu einer
interessanten Entscheidung bezüglich der zulässigen Höhe von Gebühren
bei Leihfristüberschreitung veröffentlicht.
Hier der Link zur PM  Verwaltungsgericht Düsseldorf: Professorin muss
wegen Leihfristüberschreitung 2.250 Euro Gebühren an
Hochschulbibliothek zahlen
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Verwaltungsgericht Düsseldorf: Professorin muss wegen
Leihfristüberschreitung 2.250 Euro Gebühren an Hochschulbibliot...
Behördeninternet: Verwaltungsgericht Düsseldorf  |  |

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sowie eine Kurzmeldung von
jurishttps://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JU
NA181003229&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
  Mit freundlichen Grüßen
Oliver Hinte

--
Prof. Dr. Rainer Kuhlen
Department of Computer and Information Science University of Konstanz, Germany
Member of the German Commission for UNESCO
UNESCO-ORBICOM-Chair in Communications (1998-2010)
Speaker of the German Coalition for Action "Copyright for Education and Science"
Chair of ENCES (European Network for Copyright in Support of Education and 
Science)
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