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Re: [InetBib] Interessante Entscheidung des VG Düsseldorf = überfällige Entscheidung



Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das VG Düsseldorf hat klargestellt, dass die Freiheit von Forschung und Lehre 
nicht das Recht beinhaltet, Regeln zu missachten.
Mir geht es um Gleichbehandlung – nicht um die sture Umsetzung von Regeln um 
ihrer selbst willen, wie es mir unterstellt wird.
Sollen Bibliothekare wie auf einem Basar mit jedem säumigen Entleiher um die 
Mahngebühren feilschen? Oder nur, wenn es sich um Professoren handelt?
Man kann die Höhe der Mahngebühren der Bibliothek der Hochschule Niederrhein 
durchaus grundsätzlich in Frage stellen.

Mit freundlichen Grüßen
Erwin Habisch

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Von: Rainer Kuhlen [mailto:rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx]
Gesendet: Montag, 5. November 2018 09:51
An: Erwin Habisch <E.Habisch@xxxxxxx>
Betreff: Re: [InetBib] Interessante Entscheidung des VG Düsseldorf = 
überfällige Entscheidung


Klar, das hat Tradition, wo kommen wir denn hin, wenn nicht Recht Recht bleibt 
und Regeln nicht als Regeln eingehalten werden müssen - auch wenn es mehr um 
eine Verwaltungs-/Gebührenordnung geht. Und die Tradition steht auf der 
sicheren Seite der Habischs und Paniers. Aber wäre es nicht auch Bibliothekaren 
 angemessen, z.B. auch im Urheberrecht, das Handeln nicht nur, und schon gar 
nicht hoch empört, nach dem Recht bestimmen zu lassen (natürlich auch nicht 
explizit dagegen), sondern sich von anderen Verständigungsformen wie Diskurs, 
Kompromiss, Konsens, Angemessenheit, etc.  etc.? Nur mal auspropieren – 
manchmal auch bis an die Grenze des zivilen Ungehorsams. Wenn es dann immer 
noch nicht geht, dann muss wohl das Recht entscheiden. Ob das mit dem 
Verwaltungsgericht Düsseldorf so hätte sein müssen, sei dahingestellt. Wie Herr 
Panier zu Recht hinwies, entscheiden die oberen Gerichte (hier 
Bundesverwaltungsgericht) oft grundlegend anders als die unteren Instanzen.
RK

Am 05.11.18 um 08:58 schrieb Erwin Habisch via InetBib:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,



jeder Bibliotheksnutzer verpflichtet sich, die Benutzungsordnung seiner 
Bibliothek einzuhalten. Auch Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen. Der 
Automatisierung sei Dank, dass das Ignorieren dieser Regeln jetzt nicht mehr 
nach Stand behandelt wird.

Wer hat sich bisher über eine Gebühr von 45 Euro für ein durch einen Studenten 
an dieser Hochschulbibliothek um Monate zu spät zurückgegebenes Buch aufgeregt? 
Der leiht das Buch auch nicht zu seinem Privatvergnügen aus.

Wenn eine Professorin bei 50 Büchern monatelang die Leihfrist überzieht, ist 
das eine Unverschämtheit. Dass man für ein Jahr entliehene Bücher zum 
Semesterende zurückgibt wenn die Leihfrist abgelaufen ist und nicht erst nach 
den Semesterferien ist doch wirklich nicht schwer zu begreifen.

Es gibt Studenten, die in den Semesterferien die Fachliteratur brauchen.

Regeln sind einzuhalten - auch von Hochschullehrern und Hochschullehrerinnen.



Mit freundlichen Grüßen

Erwin Habisch



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-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Klaus Graf via InetBib [mailto:inetbib@xxxxxxxxxx]

Gesendet: Freitag, 2. November 2018 12:07

An: Oliver Hinte <o_hinte@xxxxxxxx><mailto:o_hinte@xxxxxxxx>; Oliver Hinte via 
InetBib <inetbib@xxxxxxxxxx><mailto:inetbib@xxxxxxxxxx>

Betreff: Re: [InetBib] Interessante Entscheidung des VG Düsseldorf



Ich habe kein Verständnis für die Entscheidung. Das Äquivalenzprinzip ist krass 
verletzt, auch wenn man die Steuerungsfunktion der Gebühr in Rechnung stellt. 
Man mag es für angemessen halten, bei einer Hochschullehrerin bei versäumter 
Verlängerung einer größeren Büchermenge einen Betrag von sagen wir 100 Euro 
abzukassieren, aber nicht diese Horrorsumme.



Klaus Graf



On Wed, 31 Oct 2018 15:35:32 +0000 (UTC)  Oliver Hinte via InetBib 
<inetbib@xxxxxxxxxx><mailto:inetbib@xxxxxxxxxx> wrote:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat heute eine PM zu einer

interessanten Entscheidung bezüglich der zulässigen Höhe von Gebühren

bei Leihfristüberschreitung veröffentlicht.

Hier der Link zur PM  Verwaltungsgericht Düsseldorf: Professorin muss

wegen Leihfristüberschreitung 2.250 Euro Gebühren an

Hochschulbibliothek zahlen



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Verwaltungsgericht Düsseldorf: Professorin muss wegen

Leihfristüberschreitung 2.250 Euro Gebühren an Hochschulbibliot...

Behördeninternet: Verwaltungsgericht Düsseldorf  |  |



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sowie eine Kurzmeldung von

jurishttps://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JU

NA181003229&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

 Mit freundlichen Grüßen

Oliver Hinte







--

Prof. Dr. Rainer Kuhlen

Department of Computer and Information Science University of Konstanz, Germany

Member of the German Commission for UNESCO

UNESCO-ORBICOM-Chair in Communications (1998-2010)

Speaker of the German Coalition for Action "Copyright for Education and Science"

Chair of ENCES (European Network for Copyright in Support of Education and 
Science)

Website: www.kuhlen.name<http://www.kuhlen.name>

Email: rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx<mailto:rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx>



Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.