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[InetBib] Fotografierverbot in Universitätsbibliotheken



Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in welcher anderen Universitätsbibliothek besteht ein Fotografierverbot 
innerhalb der Bibliotheksräume? Ich meine jetzt nur öffentlich zugängliche 
Räume und ohne Menschen darauf.

Ist Ihnen etwas derartiges bekannt, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage 
darf ein/e Kanzler/in dieses aussprechen? Bislang hatte ich noch nie davon 
gehört und frage mich, ob das nur an mir vorbeigegangen ist, oder ob das 
allgemein so gehandhabt wird.

Ich benötigte Fotos für einen Lehrauftrag und wurde heute darob angemahnt, dies 
zu unterlassen. (Ich schreibe jetzt nicht, in welcher Bibliothek.)

Vielen Dank und
mit freundlichen Grüßen

Ilona Munique

Obstmarkt 10
96047 Bamberg
Tel. 0951-296089-35

Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.