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Re: [InetBib] potentiell infiziert



Ich stimme Herrn Junk zu.
Jeder rational denkende Mensch sollte darauf bedacht sein, im Falle einer 
eigenen Erkrankung, jedweder Art, seinen Mitmenschen nicht anzustecken. 
Als Institution müssen sie sich entscheiden: Was fällt in der Abwägung 
gewichtiger aus? Das Informationsinteresse oder das Gesundheitsinteresse? 8 ich 
mich zugunsten der Öffnung, habe ich immer noch mehrere Optionen, in welcher 
Form ich den Zugang und den Aufenthalt organisiere. Ich sollte mir aber von 
Anfang an bewusst sein, das ich meine Entscheidung und die Kriterien immer 
wieder auf den Prüfstand stellen muss.
Nur so kann ich transparente Entscheidungen treffen,  die dann hoffentlich auch 
akzeptiert und befolgt werden. 

Vor allen Dingen sollte man auch in der Lage sein, Fehlentscheidungen 
einzugestehen und Änderungen zu kommunizieren. 

Viel Erfolg Ihnen allen in Ihren Einrichtungen. Und achten Sie auf die 
bevorstehenden Diskussionen zur Überarbeitung des Urheberrechts. 

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Gesetz_II_Anpassung-Urheberrecht-dig-Binnenmarkt.html;jsessionid=3EF9CEFCB259866764653BF8BB144506.2_cid289?nn=6712350

Da geht es teilweise auch um Ihre Interessen und die Ihrer Kundinnen und Kunden.

Mit freundlichen Grüßen 
Oliver Hinte
von unterwegs gesendet
Tippfehler bitte ich zu entschuldigen 

Am 29.07.2020 um 17:36 schrieb Moritz Alexander Junk via InetBib 
<inetbib@xxxxxxxxxx>:
Sehr geehrter Herr Klauss,

Deswegen gelten in öffentlichen Einrichtungen ja bestimmte Hygiene- und 
Verhaltensvorschriften. Es liegt nicht am Bibliothekspersonal einzuschätzen, 
ob ein Nutzer nun eine potentiell gefährliche Krankheit oder nur eine 
Erkältung hat. Daher würde ich an Ihrer Stelle von diskriminierenden 
Maßnahmen absehen. Des weiteren ist die Übertragung von Covid-19 ja auch 
schon lange vor den ersten Symptomen möglich, weshalb jeder Nutzer sich an 
diese Vorschriften zu halten hat.
Besonders in der jetzigen Situation wäre es unverantwortlich und einer 
aufgeklärten Gesellschaft unwürdig, bestimmte Menschen wegen eines Hustens 
oder Schlafmangels zu Aussätzigen zu erklären. Daher sollten Sie Nutzern, 
welche sich aus diesem Grund an Sie wenden, auf die oben genannten Punkte 
hinweisen und sich nicht deren Panik beugen. Als öffentliche Einrichtung 
haben Sie auch eine normative Funktion, daher ist es für uns besonders 
wichtig besonnen zu handeln.

Mit freundlichem Gruß

Moritz Junk



Zitat von "Klauss, Henning via InetBib" <inetbib@xxxxxxxxxx>:

Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn Ihre Bibliothek schon geöffnet ist, haben Sie evtl. gelegentlich 
folgendes Problem:
Ein Benutzer sieht ungesund aus und andere Benutzer halten ihn/sie für evtl. 
Corona-infiziert. Weil normalerweise kein Arzt da ist (der ja auch keine 
sofort wirksame Testmöglichkeit hat), muss - wenn die Person nicht 
freiwillig geht - irgendwer entscheiden, ob die Person gegen ihren Willen 
aus dem Lesesaal gebracht wird oder sich andere Benutzer weiter weg setzen.
Was machen Sie in einer solchen Situation?

Evtl. sah die ungesund aussehende Person ja nur deshalb ungesund aus, weil 
sie sich vor der nächsten Prüfung fürchtet. Und diese Furcht würde größer 
werden, weil wir deren eh knappe Vorbereitungszeit noch weiter geschmälert 
hätten.


Mit freundlichem Gruß

Dr. H. Klauß

Stellvertr. Direktor der UB
- Leitung Katalogisierung
- Fachreferent Wirtschaftswiss., Mathematik, Informatik, Medizin und 
Naturwiss.
Anti-Korruptionsbeauftragter der Viadrina
klauss@xxxxxxxxxxxxx - Tel: 0335/5534-3397 - Sekret.-FAX: 0335/5534-3234
Bitte prüfen Sie, ob diese Mail wirklich ausgedruckt werden muss!


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**  Technische Hochschule Koeln / University of Applied Sciences
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**  Moritz Alexander Junk
**  E-Mail: moritz_alexander.junk@xxxxxxxxxxxxxxxxx
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