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Re: [InetBib] Verleih elektronischer Bücher



Basiswissen Bibliothekskunde: "Verleih" ist die "zeitlich begrenzte, weder 
unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienende Gebrauchsüberlassung" (§ 27 
UrhG) z.B. eines gedruckten Buches an einen Bibliotheksnutzer, auch sukzessive 
an mehrere Nutzer. Der Verleih ist nach deutscher Rechtsprechung leider nur für 
physische Medien zulässig, weil angeblich nur bei denen der 
Erschöpfungsrundsatz von § 17 UrhG greift. Für den Verleih physischer Medien 
ist weder ein Endgerät nötig (wie auch?)  noch eine Lizenz. Aber dafür wird die 
Bibliothekstantieme gezahlt (17 Mio € p.a.) - von der auch der Ulmer Verlag und 
seine Autoren etwas abbekommen.

Dass der deutsche Gesetzgeber nicht endlich den Erschöpfungsgrundsatz auch auf 
elektronische Medien ausgeweitet hat - wodurch der elektronische Verleih 
möglich würde -, gehört zu den übelsten bibliothekspolitischen Versäumnissen 
der aktuellen Bundesregierung. Der EuGH hat schon vor Jahren geurteilt, dass 
ein solches elektronisches Verleihrecht, wie es z.B. in Holland bereits 
existiert, europarechtskonform wäre.

Herzliche Grüße,
Andreas Odenkirchen

Bibliothek der
Hochschule für Musik und Darstellende Kunst
Eschersheimer Landstr. 29-39
D-60322 Frankfurt am Main
Tel. +49(0)69/154007-293
www.hfmdk-frankfurt.de


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: InetBib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxx] Im Auftrag von Ulmer, Matthias 
via InetBib
Gesendet: Dienstag, 22. Dezember 2020 09:33
An: via InetBib <inetbib@xxxxxxxxxx>
Betreff: Re: [InetBib] Verleih elektronischer Bücher

Lieber Herr HInte,

wenn SIe ein gedrucktes Buch ohne Weitergabe des Endgeräts von mehreren nutzen 
lassen wollen benötigen SIe auch eine Lizenz, da das eine Vervielfältigung 
wäre. Insoweit ist die Forderung der Gleichstellung schon erfüllt.

Herzliche Grüße
Matthias Ulmer

Am 22.12.2020 um 03:14 schrieb Oliver Hinte via InetBib <inetbib@xxxxxxxxxx>:

Sehr geehrter Herr Weichselgartner,

bei E-Books findet der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz keine Anwendung 
(§§17, 27 UrhG). D. h. Sie müßten beim Rechteinhaber eine Lizenz erwerben, 
die es Ihnen gestattet, das Buch (ohne Weitergabe des Endgeräts) von mehreren 
nutzen zu lassen.
Eine Gleichstellung von analogen und digitalen Werken in dieser 
Hinsicht ist übrigens seit längerem eines der Anliegen des 
www.urheberrechtsbuendnis.de

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Hinte

von unterwegs gesendet
Tippfehler bitte ich zu entschuldigen

Am 21.12.2020 um 12:01 schrieb Erich Weichselgartner via InetBib 
<inetbib@xxxxxxxxxx>:

Ich habe ein anderweitig nicht lieferbares Buch elektronisch für 
eine Arbeitsgruppe gekauft (konkret: Amazon Kindle-Version). Ein 
physisches Exemplar könnte ich jederzeit an die Kollegen 
weiterreichen. In den USA könnte ich ein Kindle-Buch analog zum 
gedruckten Buch verleihen ("share eligible Kindle books for up to 14 
days ..."). In Deutschland geht das aber nicht ("Leider ist die 
Funktion aufgrund der Rechtslage nicht in Deutschland verfügbar."). Hm, als 
Laie muss ich da passen.
Wie ist die Rechtslage? Gäbe es diese Ausleihfunktion evtl. bei 
anderen E-Book-Anbietern, oder ist das generell unterbunden?

Danke für Hinweise und schöne Adventstage, Erich Weichselgartner




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