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[InetBib] Ergänzung zu meiner Mail: Änderung des UrhG



 Lieber Herr Hinte, liebe Kolleginnen und Kollegen,

in Ergänzung zu meiner heute an Sie versandten Mail möchte ich darauf
hinweisen, dass auf der Seite des dbv unter Aktuelles/Positionen die
Stellungnahme des dbv mit Kernforderungen (4. März 2021) verlinkt ist:
Umsetzung
der EU-Richtlinie (DSM-RL) zum Urheberecht im Bundestag und Bundesrat
<https://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/positionen/2021_03_01_dbv_Stellungnahme_Umsetzung_der_Urheberrechtsrichtlinie_in_Bundestag_und_Bundesrat_final.pdf>

Gerne schlage ich Ihnen vor, diese Stellungnahme und den darin enthaltenen
Passus zum E-Lending für ein weiteres Schreiben an Ihre Abgeordnet*innen zu
nutzen - das hilft und wird unser gemeinsames Anliegen unterstützen.

Zu den Vorbereitungen, die der dbv für die 1. Lesung im Bundestag am 24.
März trifft, gehört aktuell, dass der dbv mit den Berichterstattern der
beiden Regierungsparteien zum Thema "E-Lending" Gespräche führt. Weitere
Gespräche werden folgen.

Mit besten Grüßen

Prof. Dr. Andreas Degkwitz
Bundesvorsitzender des dbv

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Änderung des UrhG - Mail vom 08.03.2021 - 8:48 Uhr
Lieber Herr Hinte, liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Thema E-Lending ist im Rahmen der Novellierung des Urheberrechts
spürbar in Bewegung gekommen - das ist sehr zu begrüßen. Der dbv befasst
sich seit vielen Jahren mit der Thematik und hat, wie Ihnen allen bekannt
ist, unlängst die Bundestagsabgeordnet*nnen mit einer Kampagne
angesprochen, die E-Lending erfolgreich ins Bewusstsein gebracht hat. Wir
haben über die Bibliotheken wie auch direkt zahlreiche Rückmeldungen von
Bundestagsabgeordnet*innen erhalten.

Im Hinblick auf den 24. März, an dem die 1. Lesung des  Gesetzes zur
Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen
Binnenmarktes auf der Agenda des Bundestags steht und im Rahmen des
Novellelierung Entscheidungen getroffen werden, sollten wir auf jeden Fall
mit einer Stimme sprechen. Der dbv ist bereits dabei, die dafür notwendigen
Vorbereitungen zu treffen.

In diesen Kontext gehört auch, eine vertretbare Orientierung für
angemessene Konditionen im Rahmen der Angebotspflicht der
Rechteinhaber*innen anzuvisieren. Zu einem dreifachen E-Book-Preis für
Institutionen gegenüber dem einfachen E-Book-Preis für Privatkunden darf es
aus Sicht der Bibliotheken dabei nicht kommen.

Mit besten Grüßen

Prof. Dr. Andreas Degkwitz
Bundesvorsitzender des dbv

Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.