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Re: Erinnerungsservice



Sehr geehrte Frau Deblon,

Sie schriben: 
 
> Wenn das Wasserwerk fuer seine Rechnungen an Email-
> Adressenbesitzer vor der gebuehrenpflichtigen Mahnung eine
> Erinnerung schicken wuerde, an mich PC-Muffel aber nicht, faende
> ich das wohl ungerecht.

Mag ja sein. Aber die Bibliothek findet es auch ungerecht, daß Sie
nicht, wie alle anderen Benutzer, ihre Bücher pünktlich zurückgeben. Es
gibt keinen Anspruch auf Gleichheit im Unrecht.. Schaffen Sie sich doch
bitte einen PC an.

> Kann eine Bibliothek aber ohne weiteres Portokosten fuer 
> Erinnerungen per Post ausgeben? Die Mahngebuehren sollen u.a. 
> ja auch diese decken.

Ja, aber eine Erinnerung ist eine gebührenfreie Mahnung. Ich dachte, der
Service entspringt der Menschenfreude. Und nun wollen Sie doch Geld
dafür. haben.

Also, nach alledem bin ich doch dafür, es beim momentanen Mahnwesen zu
belassen. Das sollte angesichts erwachsener Menschen genug der Mahnungen
sein. Konzentrieren wir uns vielleicht doch auf andere Formen der
Dienstleistung. Genügend Felder gibt es da noch, 

meint Reinhard Koch

-- 
Reinhard Koch, Dipl.-Bibliothekar
Universität Frankfurt, Bibliothek Gesellschafts- und
 Erziehungswissenschaften, Abt.: Didaktisches Zentrum
Robert-Mayer-Straße 5, 60325 Frankfurt, 3. Stock, Zi. 301
Tel.: 069/798-23595, Fax: 069/798-23805
http://www.uni-frankfurt.de/fb04/studium/bibliothek_did.html


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.