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Re: Abstracts im Intranet



Liebe Frau Riemann, lieber Herr Gattermann,

zu Ihrer Frage gibt es eine neue Entscheidung, die eine Verbreitung von
urheberrechtlich geschützten Artikeln per E-Mail als Verstoß gegen das
Urheberrecht wertet. Auszüge aus einem Referateblatt dürften in gedruckter
Form ohnehin nicht verbreitet werden, im Gegensatz zu urheberrechtlich
privilegierten Pressespiegeln. Erst recht dürfte eine elektronische
Verbreitung einzelner Artikel aus dem Referateblatt per Intranet
urheberrechtswidrig sein, auch wenn es dem eigenen persönlichen Bedarf
dient.
Hier ein Auszug aus der Entscheidungsbesprechung (OLG KÖLN 6 U 151/99) aus
der NJW Nr. 5 vom 2.2.2000 (weitere Quellen: Handelsblatt vom 4.1.2000 - FAZ
vom 4.1.2000):

"Die Verbreitung elektronisch erstellter Pressespiegel per E-Mail verstößt
gegen Urheberrecht. .... Im entschiedenen Fall hatte der Vertragspartner der
VG Wort einen elektronischen Pressespiegel innerhalb des firmeneigenen
Kommunikationssystems intern genutzt. ... Die Ausnahmevorschrift, auf deren
Grundlage Pressespiegel erscheinen dürfen, solle eine kritische
Auseinandersetzung zu aktuellen Themen fördern. Die elektronische
Verbreitung von Zeitungsartikeln bezwecke dagegen im Wesentlichen nur die
schlichte Information der Nutzer. Ein weiterer gewichtiger Grund gegen die
urheberrechtliche Zulässigkeit elektronischer Pressespiegel ist nach
Auffassung des OLG Köln die Möglichkeit der Empfänger elektronischer
Pressespiegel, die Artikel fremder Autoren auf dem Bildschirm ihres PC
selbst zu bearbeiten. Eine solche weitgehende NUtzung ist von der
Ausnahmevorschrift des UrhG nicht mehr gedeckt."

Ich denke, daß damit Ihre Frage eindeutig beantwortet ist. Allerdings könnte
es sein, daß ein anderes Gericht anders entscheidet, solange sich der BGH
hierzu noch nicht geäußert hat. Die Rechtslage scheint jedoch recht
eindeutig zu sein.

Gruß

Althoff
FREIE UNIVERSITÄT BERLIN   HENRIETTE ALTHOFF
JURISTISCHE BIBLIOTHEK       Tel. 030/838 53777
Leitung                                            Fax: 030/838 53776
Van't-Hoff-Str.8; 14195 Berlin      halthoff _at__ zedat.fu-berlin.de

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Reiner Gattermann <96884527 _at__ iks.ik.fh-hannover.de>
An: Internet in Bibliotheken <INETBIB _at__ ub.uni-dortmund.de>
Datum: Dienstag, 8. Februar 2000 09:44
Betreff: Abstracts im Intranet


>Hallo liebe Listler,
>
>mir stellt sich folgendes Problem, von dem ich hoffe, dass mir
>jemand weiterhelfen kann.
>In einem firmeninternen Intranet sollen den Mitarbeitern aus einem
>abonnierten Referateblatt ausgewaehlte, eingescannte Abstracts zur
>Verfuegung gestellt werden. Ich weiss, dass Abstracts als solches
>urheberrechtlich geschuetzt sind und jede weitere Verwertunghandlung
>der Zustimmung des Autors bedarf. Stellt die Verwertung im Intranet
>nicht einen Bedeutungsunterschied dar, weil dies eine "Nutzung fuer
>den eigenen Bedarf" ist? Soviel ich weiss ist die elektronische
>Bereitstellung von Inhaltsverzeichnissen im Intranet unproblematisch.
>
>Besteht ein Unterschied zwischen der elektronischen Speicherung als
>Bild und einem OCR-gescannten Text?
>Umfangreiche Recherchen fuehren mich zwar zu allgemeinen
>urheberrechtlichen Problemen im Internet, aber diese spezifische
>Problematik wird leider nicht angesprochen.
>Fuer Hinweise und Loesungen waere ich dankbar.
>
>Gruss aus Hannover
>Heide Riemann
>Reiner Gattermann
>
>Fachhochschule Hannover / Continental AG
>Email: Reiner.Gattermann _at__ iks.ik.fh-hannover.de
>



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