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Re: AW: Off-Topic: Patente und Software



Hallo Herr Bellmann,

> >Ein "Computerprogramm als solches" ist aber von der Seite
> >der Legislative her (konkret: Patentübereinkommen) erst einmal
> >nicht schutzfähig.

> Das ist so nicht richtig.

Sorry, falls ich mich nicht klar genug ausgedrückt haben sollte: Es ging
hier um eine Schutzfähigkeit im Rahmen des Patentrechtes.

Entwicklung von Software und daraus resultierende Computerprogramme
werden klassisch als geistige Werke eingeordnet und unterliegen damit
dem Urheberrecht. Dabei gibt es - wie auch von Ihnen erwähnt - eine
Reihe von speziellen Regelungen speziell für Computerprogramme, die
Urheber- und Öffentlichkeitsinteressen recht feinfühlig gegeneinander
ausbalancieren (z. B. Schutz geistigen Eigentums des Entwicklers
gegen Dekompilationsrecht zur Schaffung von Interoperabilität).

> Gut. Es gibt aber den Schutz eines Computerprogramms als geistiges Eigentum.
[...]
> Von einigen osteuropaeischen Urheberrechtsgesetzen kenne ich vergleichbare
> Regelungen. Soweit ich mich erinnere, basieren alle diese Regelungen auf den
> Empfehlungen der WIPO.

Ja, genau. Wobei es mehr als nur "Empfehlungen" sind, es gibt auch
internationale Verträge.

Viele Grüße,
Daniel Rödding



-- 
Daniel Roedding                                       phone: +49 5252 9838 0
daniel _at__ roedding.de                                      fax: +49 5252 9838 20


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