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Re: Verzugsgebühren für ProfessorInnen?



Sehr geehrte Frau Kintzel,

für Mitglieder des Lehrkörpers, sonstige wissenschaftliche Mitarbeiter und
Personal der Hochschule gibt es bei uns folgende Sonderkonditionen:

1.) Dauerausleihe bis zu einem Jahr, sofern keine Vormerkung vorliegt.
2.) Es können mehr Medien ausgeliehen werden, als das "gemeine" Volk.
3.) Eine kostenlose 1. Mahnung (Erinnerung), danach läuft das übliche
Mahnverfahren gemäß Bibliotheksgebührenordnung des Landes.

Wie in der Liste schon geäußert wurde, sind nicht alle Lehrenden einsichtig
und meinen, Sie müssten Ihre Medien nicht pünktlich abgeben und auch noch
Mahngebühren bezahlen. Bei uns beschränkt sich dies zum Glück auf einen
überschaubaren Personenkreis, die überwiegende Mehrheit hält sich an die
Bestimmungen.



Melanie Kintzel schrieb:

> Meine Fragen an Sie:
>
> - Bekommen "Ihre" ProfessorInnen Sonderkonditionen? Und wie sehen diese
> aus?

Mit freundlichem Gruss

Michael Schumacher
Bibliothek der Pädagogischen Hochschule Freiburg
Fernleihe + Information
Kunzenweg 21, 79117 Freiburg
Tel: 0761 / 682-560
Fax: 0761 / 682-564
E-mail: schumach _at__ ph-freiburg.de




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