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Urheberrechtsnovelle



Ein Zwischenbericht zum Fuerchten:

http://www.heise.de/tp/deutsch/special/copy/18721/1.html

Der erste Satz ist offenkundig ein Missverstaendnis, aber
das gilt nicht fuer das folgende: "Eigenbestände dürfen nur
in der Zahl an "elektronischen Leseplätzen" gleichzeitig
zugänglich gemacht werden, in der sie in gedruckter Form in
der Bibliothek vorhanden sind. Ein Dammbruch ist dabei die
neu eingeführte Gebühr, die nicht für einen Ausdruck oder
eine Kopie bezahlt werden muss, sondern für die
"Zugänglichmachung" - also allein für das Lesen."

Bei Heise war ebenfalls zu lesen:

"Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sagte in Richtung
der Bedenken der Wissenschaft: ?Das Urheberrecht zwingt
niemanden zur Verwertung. Ich glaube nicht, dass man
Erkenntnisse in Zeitschriften solcher Verlage
veröffentlichen muss, von denen sich man dann im
wissenschaftlichen Austausch behindert sieht.? Zypries
erklärte erneut, sie halte die im Referentenentwurf
gefundenen Regelungen für einen gerechten Ausgleich
zwischen den verschiedenen Interessen."

Also es gibt boese Wissenschaftler, die publizieren bei
Elsevier und es gibt gute, die lesen das nicht, was die
boesen schreiben?

Klaus Graf


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.