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[InetBib] Erweitertes Führungszeugnis für Bibliotheksmitarbeiter?



Sehr geehrte Damen und Herren, liebe KollegInnen,
am 01. Mai 2010 trat eine Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch in Kraft, nach der der Personenkreis, der vor Antritt des Arbeitsbeginns bzw. in regelmäßigen Abständen ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen hat, erheblich ausgeweitet wurde: Er erstreckt sich nun bspw. auch auf Ehrenamtliche in Sportvereinen, in der kirchlichen Jugendarbeit oder in öffentlichen Bibliotheken (Lesepaten). Nachdem das Gesetz in Schulen und Kindergärtnen bereits sehr breit umgesetzt wurde, würde mich interessieren, wie sich aktuell die Situation in (öffentlichen) Bibliotheken gestaltet, in denen sich ja sehr viele Kinder und Jugendliche aufhalten: Inwieweit verlangen Sie in Ihren Häusern erweiterte Führungszeugnisse von Ihren Ehrenamtlichen sowie den MitarbeiterInnen, die z. B. an der Information oder bei Lesenächten in Kontakt mit Kindern kommen? Und werden diese nur bei Neueinstellungen oder auch von langjährigen Mitarbeitern verlangt? Ich würde mich sehr über Antworten freuen, da meine Praktikumseinrichtung derzeit über eine Neuregelung in diesem Bereich nachdenkt und Best-Practice-Beispiele bei der Ausgestaltung sehr weiterhelfen würden.
mit freundlichen Grüßen
Lisa Heuermann
Berlin
(Studentin der Bibliotheks- und Informationswissenschaft)

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