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Re: [InetBib] Das UrhWissG und die fragwürdige Parteiendemokratie



Liebe KollegInnen,

und wie schön, wenn immer mal wieder jemand eine Meta-Diskussion anstößt... aber auch das gehört halt zu Inetbib ;-)

Ich schaffe es auch nicht, alle vom Kollegen Hinte geposteten Links zu verfolgen. Nichtsdestoweniger bin ich dankbar dafür, dass jemand den komplizierten Prozess so intensiv verfolgt und uns auf dem Laufenden hält. Dass er dabei auch seine eigene Meinung engagiert vertritt, halte ich für völlig legitim.

Also, lieber Herr Hinte: Bitte machen Sie weiter! Und wer sich nicht für das Thema interessiert (das uns aber eigentlich schon alle interessieren müsste), der kann Ihre Mails ja ungelesen löschen.

Viele Grüße
Heidrun Wiesenmüller




Am 22.05.2017 um 08:38 schrieb Markus Prenz via InetBib:
Nachdem Dietz und Graf recht still geworden sind, tut es doch gut, dass Herr Hinte 
die beiden beerbt. Der hysterische bis schnoddrige Ton und twitterartige 
E-Mail-Feuerwerke im missionarischen Eifer hatten mir schon so richtig gefehlt. 
Sonst würde es auf Inetbib auch zu langweilig, oder? ;-)

M. P.

Gesendet: Sonntag, 21. Mai 2017 um 14:53 Uhr
Von: "Oliver Hinte via InetBib" <inetbib@xxxxxxxxxx>
An: "Dr. Bertram Salzmann, Booktex" <salzmann@xxxxxxxxxx>
Cc: inetbib@xxxxxxxxxx
Betreff: Re: [InetBib] Das UrhWissG und die fragwürdige Parteiendemokratie


Sehr geehrter Herr Salzmann,

vielen Dank für Ihre Erklärung.
Jetzt habe ich endlich verstanden, wie Politik funktioniert.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Hinte
von unterwegs gesendet
Tippfehler bitte ich zu entschuldigen

Am 21.05.2017 um 10:25 schrieb Dr. Bertram Salzmann, Booktex 
<salzmann@xxxxxxxxxx>:

Lieber Herr Hinte,

Ihr Eifer in Ehren, aber man muss kein Politikwissenschaftler sein, um den von Ihnen beschriebenen 
Sachverhalt zu erklären. Es genügt dafür ein Begriff: Parlamentarische Demokratie.  
Wie dem vorläufigen Plenarprotokoll der Bundestagssitzung unter 
https://www.bundestag.de/blob/507474/2ceddd006311bd9e7c4f209b72125e53/18234-data.txt zu entnehmen 
ist, haben zwei Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Reden zu Protokoll gegeben.
Neben Stefan Heck, auf den Sie sich beziehen, auch noch Volker Ullrich. Der zweite hat den Entwurf grundsätzlich 
unterstützt, auch wenn er Nachbesserungen für nötig hält. Der erste hat dagegen seine Bedenken formuliert. 
Dies ist ein ganz normaler demokratischer Vorgang, zumal seit langem bekannt ist, dass Rechts- und Wissenschaftspolitiker in den 
Fraktionen durchaus unterschiedliche Positionen zum Gesetzesentwurf einnehmen. Deshalb wird im Bundestag und den involvierten 
Ausschüssen ja auch dazu diskutiert. Zum Austausch von Argumenten wird zudem auf der Sachverständigenanhörung am 
29.5. Gelegenheit sein. Gesetze werden zum Glück vom Parlament und nicht in Koalitionsverträgen gemacht.

Freundlichen Gruß
Bertram Salzmann
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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: InetBib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxx] Im Auftrag von Oliver Hinte 
via InetBib
Gesendet: Samstag, 20. Mai 2017 00:09
An: inetbib@xxxxxxxxxx
Betreff: [InetBib] Das UrhWissG und die fragwürdige Parteiendemokratie

Liste Liste,
vielleicht ist unter Ihnen ja ein(e) PolitologIn, die/der mir für den folgenden 
Sachverhalt eine nachvollziehbare Lösung anbieten kann:
Da findet also im Jahr 2013 eine Bundestagswahl statt. Im Anschluss schließen 2 
Parteien einen Koalitionsvertrag. In diesem wird unter anderem die Einführung einer 
Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke vereinbart 
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0613.html.en
Dann passiert lange nichts, sind ja auch viele Ereignisse, um die man sich sonst so kümmern muss. Dann 
strebt ein Herr Vogel ein Verfahren wegen des Verteilungsschlüssels der VG WORT an.  
http://www.zeit.de/freitext/2016/04/27/vg-wort-urteil-vogel-brief-koehler/ Darauf hin wird das 
Urhebervertragsrecht geändert, damit u. a. Verlage wieder an den Ausschüttungen teilhaben 
können. Dann darf endlich der Referentenentwurf zum UrhWissG veröffentlicht werden. 
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/UrhWissG.html
Im Anschluss findet eine Verbändeanhörung statt und der RefE wird im Kabinett (das sind die Parteien, die den Koalitionsvertrag abgeschlossen haben) zu einem 
Kabinetts-/ Regierungsentwurf 
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_Urheber-Wissensgesellschafts-Gesetz.pdf;jsessionid=B97ECA5DB9BEC7821CEEA324C7FBC272.1_cid297?__blob=publicationFile&v=1.Dann
 wird das gemäß Art. 76 Abs. 2 GG vorgesehene Verfahren eingeleitet. Und jetzt fällt einer der KoalitionsPARTNER plötzlich auf, dass dieser 
Gesetzesentwurf, den man vorher gemeinsam verabschiedet hat, total ungerecht ist???    https://www.boersenblatt.net/1317649/#comment-1317732 Der FAZ war übrigens 
zwischendurch aufgefallen dass sie in ihrer Ausgabe vom 12.05.2017 die Seite 5 noch dringend füllen muss. Und weil das so schön funktioniert hat, ereignet 
sich noch so ein Zufall auf Seite 5 in der Ausgabe vom 18.05.2017. Und wie geht es jetzt weiter? Da kommen jetzt die Politikwissenschaftler ins Spiel, denn für 
Juristen stellt sich der Sachverhalt relativ überschaubar dar: Zwei rechtsfähige Partner haben zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgeben und 
einen Vertrag (KoalitionsVERTRAG) mit einander abgeschlossen. Da sie diesen zwischenzeitlich nicht gekündigt haben, besteht er also zum jetzigen Zeitpunkt noch 
fort. Und aus einem Vertrag ergeben sich Haupt- und Nebenpflichten. Eine davon bezeichnet man als Vertragstreue. Und diese gilt für ALLE VERTRAGSPARTNER bis zur 
Kündigung des Vertrags. Noch Fragen?

Mit immer noch freundlichen und in unser System vertrauenden Grüßen Oliver Hinte

von unterwegs gesendet
Tippfehler bitte ich zu entschuldigen



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Prof. Heidrun Wiesenmüller M.A.
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