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Re: (Fwd) DFN-E-Mailverzeichnis



> vorbei: Die Datenschutzgesetze verbieten eindeutig die Speicherung 
> personenbezogener Daten, ausser einige im Gesetz genannte 
> voraussetzungen liegen vor, z.B. die ausdrueckliche Einwilligung des 
> Betroffenen (Paragraph 4 Abs. 1 BDSG). Die Selbsteintragung stellt 
> die ueberzeugenste Form der Einwilligung i.S. des Gesetzes dar. Ich 
> finde es sehr bedenklich, wenn jemand bei der Anwendung eines 
> Gesetzes, das eindeutig den Schutz des Buergers beinhaltet, von 
> "Trickserei" spricht. Stecken da noch Reste des preussischen 
> Obrigkeitsstaates in einigen Koepfen?

Natuerlich ist Datenschutz wichtig - aber man muss doch 
unterscheiden:

die dienstliche Anschrift incl. Tel.-Nr. und e-mail-Adresse gehoert 
nicht zu den schuetzenswerten persoenlichen Daten.

Einverstaendnis mit der Veroeffentlichung gehoert bei Mitarbeitern in 
Benutzung und Fachreferat geradezu zu den dienstlichen Pflichten 
(schliesslich werden wir fuer Kontakt und Kommunikation bezahlt, und 
dazu muss man unsere Adresse kennen).

Leider ist es uebereifrigen Datenschuetzern im Verein mit 
machtgierigen Personalraeten gelungen, die Unterscheidung zwischen 
sensiblen und nicht-sensiblen Daten zu verwischen.

Sym-badische Gruesse,
(der Preussen-Vorwurf trifft mich nicht - soviele nette Preussen habe 
ich in den letzten Jahren kennengelernt...)
Thomas Hilberer
(
---
Dr. Thomas Hilberer, c/o Universitaets- und Landesbibliothek Duesseldorf
http://www.uni-duesseldorf.de/WWW/ulb/virtbibl.html
- Die Duesseldorfer Virtuelle Bibliothek
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