[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Elektronische Examensarbeiten



> > "Dem Verfasser einer Studienarbeit oder einer Diplomarbeit steht
> > hieran das alleinige Urheberrecht und grundsaetzlich auch die hieraus
> > resultierenden Nutzungsrechte zu: Umarbeitung, Publikation,
> > nichtkommerzielle oder kommerzielle Verwertung. Die staatliche
> > Universitaet ist taetig als wissenschaftliche Ausbildungsstaette und
> > schliesslich als "Pruefungsbehoerde" Nur deshalb steht der
> > Universitaet in rechtlicher Hinsicht innerhalb der eigenen
> > wissenschaftlichen Forschung und Lehre (einschliesslich Publikation)
> > ein unentgeltliches, nicht-ausschliessliches, nicht uebertragbares
> > und unbeschraenktes Nutzungsrecht am Inhalt dieser Schriftwerke zu."
>
Klaus Graf wrote:
> Waehrend der erste Satz sich auf das Urheberrecht bezieht, scheint
> der zweite auf die faktische Zugaenglichkeit des INHALTS der Arbeit fuer
> die Universitaet abzuheben. Hier von einem "Nutzungsrecht" zu sprechen,
> ist missverstaendlich. Eine solche inhaltliche Nutzung, die nicht in die
> Urheberrechte des Verfassers eingreift (moeglicherweise aber in andere
> Rechte), setzt aber voraus, dass innerhalb der Universitaet rechtmaessig
> auf ein Exemplar der Arbeit zugegriffen werden kann - und damit beisst
> sich die Katze in den Schwanz.

Soweit mir die schriftlichen Ausfuehrungen der
Rechtsabteilung muendlich erlaeutert wurden, handelt es sich bei dem
Nutzungsrecht der Universitaet auch bei Diplomarbeiten in
der Tat um einen Eingriff in das Urheberrecht des Verfassers, wenn
auch in wesentlich geringerem Umfang als beispielsweise im Fall von
Dissertationen. Der Zugang zu einer derartigen Nutzung wird in der
Praxis meiner Erfahrung nach sehr unterschiedlich gehandhabt.

 erscheint es mir das beste, wenn die Universitaet mit den
> Kandidaten eine einvernehmliche, freiwillige Regelung aushandelt, die
> eine oeffentliche Zugaenglichkeit der Arbeit (gegebenenfalls nach einer
> Schutzfrist) vorsieht.

Dem kann ich mich nur anschliessen. Denn eine Publikation der
Pruefungsarbeiten ist prinzipiell rechtlich moeglich, wenn der
Diplomand dies wuenscht, nur sollte sie, wenn sie seitens der
Universitaet (Bibliothek o.ae.) erfolgt, einvernehmlich gestaltet
sein.

Mit freundlichen Gruessen
Frank Scholze

**************************************************
Frank Scholze
Universitätsbibliothek
Zweigstelle Vaihingen
Pfaffenwaldring 55
D-70569 Stuttgart

Tel. ++49 (0)711 / 685-4731
Fax. ++49 (0)711 / 685-3502
frank.scholze _at__ ub.uni-stuttgart.de
**************************************************


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.