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Rechtsfrage



Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe ein rechtliches Problem, das eigentlich nach den Nachweisen im KVK auch andere Bibliotheken haben müssten.
Am 8.7.2002 erhielt ich einen Brief von Herrn xxxxxxxxxxxxx. Herr xxxxxx hat beim Landgericht Köln ein Urteil erwirkt, dass der Teil A der Dissertation (xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx) nicht von der Autorin, sondern von Herrn xxxxxx stammt. Das Urteil wurde vom Oberlandesgericht Köln und vom Bundesgerichtshof bestätigt.
An die Schilderung des Tatbestandes schließt Herr xxxxxx die Aufforderung an, dass die besitzenden Bibliotheken den Teil A der Dissertation vernichten müssten. Er beruft sich hierbei auf Ziffer 3 des Urteils vom LG Köln, dass die Beklagten (Frau xxxxxxxxxxxx) die sich noch in ihrem Besitz befindlichen Vervielfältigungsstücke des Werkes vernichten müssten. Seiner Meinung nach ist auch das Verbreitungsrecht von diesem Urteil betroffen. Schließlich fordert er eine schriftliche Bestätigung der Vernichtung innerhalb eines Monats.
Ist die Sachlage wirklich so eindeutig und müssen wir besagten Teil A vernichten?
MfG
Christian Hänger


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Dr. Christian Haenger
Leiter der Benutzungsabteilung
Universitaetsbibliothek Lueneburg
21335 Lueneburg
email:haenger _at__ uni-lueneburg.de
Tel.: 04131-781114
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