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AW: Microsoft-Schullizenzen in Oeffentlichen Bibliotheken



Hallo, Herr Gusik,

> sich widersprechende Haendleraussagen veranlassen mich zu der
> Frage nach Erfahrungen mit Microsoft-Schullizenzen in
> Oeffentlichen Bibliotheken ;-))
>
> Welche Voraussetzungen mussten Sie fuer den Erwerb und
> Einsatz erfuellen?

Der Paragraph 1 der "besonderen Vertragsbedingungen" von Microsoft lautet:

"1. Die Nutzung der Microsoft Schulprodukte ist nur im Rahmen der Aus- und
Weiterbildung und den damit verbundenen Verwaltungsaufgaben an Kindergärten
und Kindertagesstätten, Schulen, Volkshochschulen, staatlich anerkannten
Bildungseinrichtungen sowie im Rahmen von Forschung und Lehre an Hochschulen
und an Forschungseinrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht zulässig.
Die kostenlose Weitergabe und das Verleihen von Schulsoftware ist nicht
gestattet."

Damit hat sich die Frage sicher schon eruebrigt. Von "schwarzem Peter"
wuerde ich im uebrigen nicht schreiben, wenn es klare lizenzrechtliche
Regelungen gibt, die nicht der Haendler, sondern der Lizenznehmer zu
verantworten hat. Ich wuerde eine direkte Anfrage bei Microsoft machen, wie
sie sich dem Problem stellen. Es gibt mittlerweile soviel unterschiedliche
Lizenzmodelle incl. Miete etc., dass es sich lohnt, eine Regelung direkt zu
finden!

Gruesse aus Stuttgart

Roland Heuwinkel
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