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AW: Die Katalogisierung der Zukunft. 10 Thesen



Liebe INETBIBlerInnen,

Wieso muss es verschiedene Titelaufnahmen im Buchhandel, in
Bibliotheken und in der wissenschaftlichen Literatur geben?
Klaus Graf

Wahrlich eine gute Frage. Wofür gibt es denn CIP, wenn diese Daten nicht von
den Buchhändlern übernommen werden. Katalogisierer schütteln dann immer den
Kopf, wenn sie teilweise mit ansehen müssen, wie die Haupttitelseite und die
auf der Rückseite aufgedruckte CIP dannn doch nicht miteinander
übereinstimmen. Da kann man ich einigen Fällen vielleicht doch ganz froh
sein, dass neuerdings da nur noch steht: Ein Datensatz für diese Publikation
...
Leider gibt es auch genug Bibliothekskataloge, bei denen sich mir und sicher
auch anderen mit einer professionellen Ausbildung die Haare sträuben (Ebenso
wie es leider genug aus bibliothekarischer Sicht nicht ausreichend genug
ausgefeilte Bibliotheksprogramme gibt, die sicherlich für die 5 Regalmeter
Bücher zu Hause ausreichend sind, aber für den professionellen Einsatz ...,
das ist aber ein anderes Thema). An diesen Katalogen haben sich dann
Personen ausgelassen, die meinten, aufgrund der Tatsache, dass sie
Literaturangaben in wissenschaftlichen Arbeiten hinbekommen, könnten sie das
Katalogisieren ja auch. Und wenn dann noch die CIP-Titelaufnahme im Buch
steht, um so schöner, dann wird munter abgetippt, ohne Rücksicht auf Fehler.
Folgende Dinge sehe ich persönlich als relevant an:
Das CIP-Programm sollte qualitativ verbessert werden, so dass diese Daten
dann letztendlich auch tatsächlich formal mit dem entstehenden Werk
übereinstimmen, mit einer wesentlich geringeren Fehlerquote als derzeit.
Diese Daten sollten dann auch so von den Buchhändlern verwendet werden
(können). Dies setzt voraus, dass die Verleger nicht noch unzählige
Veränderungen nach der CIP-Meldung an den Publikationen vornehmen.
Schlimmstenfalls lautet der CIP-HST anders als der anschliessend publizierte
HST, der dann wieder anders ist als der Umschlagtitel (nach dem viele Leute
bei ihrer Suche immer noch gehen). Dies setzt weiter eine noch engere
Zusammenarbeit in Deutschland zwischen den Verlegern und Der Deutschen
Bibliothek voraus. Immerhin ist es eine DDB-Aufgabe, die
Verlagspublikationen vollständig zu sammeln. Diese Grundfunktion dieser
Institution sollte trotz aller neueren Aufgaben, über die man sich ja auch
schon seit längerem streitet (Regelwerksarbeit etc.) in die entsprechende
Richtung ausgebaut werden. Dies würde sogar noch der Funktion als
Datenlieferant entgegenkommen: Optimal wäre eine vollständige richtige
Titelaufnahme, mit genauer Seitenzahlangabe etc. (nicht so rudimentär mit:
ca. 350 S., nachher sind es doch nur 498 S.), die noch vor dem Erscheinen
des Buches vorhanden ist. Der Haken liegt da aber meineserachtens nicht
hauptsächlich auf der Seite Der Deutschen Bibliothek, sondern bei den
Verlegern, weil die Sache mit CIP dort sehr unterschiedlich gehandhabt wird.
Man könnte von Frankfurt aus aber auch mal da ein wenig den Daumen drauf
halten. Wer es sich zutraut, im Namen aller Bibliotheken Deutschlands die
Regelwerksarbeit zu bestimmen, der kann auch gegenüber den Verlegern etwas
bestimmter auftreten.
Aufgrund dieser Daten kann man dann eine Kurzform einführen, die für das
Zitieren ausreichend ist. In diesem Fall Vorteil der AACR2: Es gibt
verschiedene Katalogisierungsniveaus. Darauf aufbauend: Wenn man schon in
Deutschland ein AACR2-basiertes Regelwerk einführt, sollte man bzw. könnte
man dann nicht eine abgespeckte Variante der dann in den Bibliotheken
gebräuchlichen Regeln als "Zitierregeln" bzw. "Zitierniveau" einführen.
Diese Regeln müssten sich dann halt leider noch bei den Wissenschaftlern
durchsetzten, was der schwerere Teil der Arbeit ist. Das wäre aber durchaus
eine Chance, zu einheitlichen Regeln für diese drei Bereiche zu kommen. Wenn
man schon so weit geht, alles Vorhandene umzukrempeln und etwas neues
einzuführen, wären diese Aspekte dann nicht eine Überlegung wert?

Einen schönen Tag wünscht
Bernd Martin Rohde
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Bernd Martin Rohde, Dipl.-Bibl. (FH)
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