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Re: AW: AW: Die Katalogisierung der Zukunft. 10 Thesen



Liebe Liste lieber Herr Rohde,

um nun zu dieser never ending story auch noch etwas beizutragen:

Das Wegstreichen der zweiten (und sonstigen) Herausgebernamen bei der Katalogisierung ist wohl einer der Gründe, der manche unserer professionelle Nutzer und insbesondere unserer Geldgeber gelegentlich am Verstande der Bibliothekare zweifeln läßt:

Da werden Titelaufnahmen mit Liebe erstellt, die vollständige Kollationsvermerke, einschließlich der zahlr. Ill, gezählte und ungezählte Unterreihen, Fußnoten usw. umfassen - alles Angaben, die in der Regel keinen Nutzer interessieren, doch der zweite Herausgeber, eine der wenigen Angaben, die der Nutzer wirklich benötigt, die vielfach zitiert wird, in Literaturverzeichnisse aufgenommen wird und das Werk in Zitatform unterscheidbar macht, fällt bei der Titelaufnahme einfach unter den Tisch. Viel nutzerferner geht es wirklich nicht mehr! Und das Platzargument kann im OPAC wirklich keine Rolle mehr spielen.
Und was die Zitiertitel angeht, so wird umgekehrt ein Schuh daraus:
Die Wissenschaftler und unsere sonstigen Nutzer haben sich doch nicht nach den Gewohnheiten der Bibliothekare zur richten, vielmehr ist es doch unsere Aufgabe, unseren Nutzer mit unseren professionellen Kenntnissen zur Hilfe zu kommen.
Und daher müssen wir natürlich Zitiertitel und vermeintliche Zitiertitel katalogisieren. In der Tat glauben ganze Generationen von Juristen - um nur ein Beispiel zu nennen-, der Kommentar zum Strafgesetzbuch sei von einem Herrn oder Frau namens Schönke-Schröder geschrieben worden. Doch ist es wirklich unsere Aufgabe, unsere Nutzer dazu zu erziehen, dass sie doch bitte ein Sachtitelwerk nicht nach ihrem Begründer und schon gar nicht mit einem vermeintlichen Doppelnamen zitieren dürfen, sondern sich an RAK, AACR oder andere bibliothekarische Regelwerke zu halten haben? Im OPAC-Zeitalter kann es doch dazu nur eine Antwort geben: *Wir* haben dafür zu sorgen, dass der Nutzer (von Kunde zu sprechen, wäre schon zuviel des Euphemismus) zu dem gesuchten Buch kommt, ganz egal mit welcher umgangssprachlichen, unscharfen oder wissenschaftlich, jedoch nicht bibliothekarisch korrekten Recherchestrategie er sich an die Suche macht.
Man lese einmal den Artikel "Wie der Schnabel gewachsen ist" von Ursula Schulz dazu (BuB 50,345ff) - in dieser Hinsicht können wir wissenschaftlichen Bibliotheken noch einiges von den öBs lernen!


Schönen Abend wünscht:

Klaus-Rainer Brintzinger


Rohde Bernd wrote:


Liebe INETBIBlerInnen,

w
Bleibt noch die leidige, von Hr. Graf angesprochene Sache mit den mehreren
Hrsg., die wegfallen. Der kataloggeschichtliche Ursprung dieses Wegfalls ist
klar. Er ist zwar heute meineserachtens nicht mehr gegeben und mir
persönlich ist es egal, ob ich ein zwei oder drei Hrsg. eintippe. Die
Regelwerke sind aber auf diesem Stand (Zettelkatalog) stehengeblieben, und
Unterhaltsträger und Direktionen wollen gerade heutzutage immer alles sehr
schnell katalogisiert haben. Die Qualität einer Katalogisierung wird daran
gemessen, wie lange man dafür benötigt!?! Bei der möglichen Schaffung eines
Zitierniveaus sollte es auch um die Festlegung der Elemente gehen, die
wegfallen bzw. nicht wegfallen, nicht um Ansetzungsregeln. Aber hier sind ja
die Juristen eine der grössten Gegenerschaften: Man schlägt einen
juristischen Kommentar auf und findet einen "Zitiervorschlag", der dann zu
allem Übel auch noch gerne übernommen wird. Nach diesen Angaben findet man
aber das Werk in keiner Bibliothek.
Was die Untertitel, terminologisch richtig "Zusätze" angeht: das ist die
vorgeschriebene Zeichensetzung zur bibliographischen Beschreibung, die ist
klar und eindeutig. Mit diesem ganzen Wildwuchs, den es da bei unzähligen
privaten Zitierregeln gibt, setzte ich mich nicht auseinander, das führt zu
nichts!

Schönen Gruss Bernd Martin Rohde
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Dr. Klaus-Rainer Brintzinger
Universitaet Tuebingen, Juristisches Seminar
Wilhelmstr. 7, 72074 Tuebingen
Tel. 07071/29-72550, Fax: 07071/29-3304
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