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AW: AW: Die Katalogisierung der Zukunft. 10 Thesen



Liebe INETBIBlerInnen,

wie sieht es denn in der Praxis aus: Die Erwerbungsabteilung bestellt ein
Buch und mit der Bestellung legt sie einen Datensatz an, wenn dieser noch
nicht vorhanden ist. Hauptsächlich ist er ja dann noch nicht vorhanden, wenn
das Buch noch nicht erschienen ist, also ein angekündigter Titel bestellt
wird. In diesem Fall werden die Daten für dieses Werk möglichst aus einem
Fremddatenpool übernommen, fündig wird man bei deutschsprachigen Titeln bei
den CIPs. Dann gibt es so wunderschöne Fälle, wo, wenn in der
Katalogisierungsabteilung das Werk vorliegt, man sich erstmal fragt, was hat
die "rohe" Titelaufnahme mit dem vorliegenden Werk gemeinsam. Das sind die
Fälle, wo es dann sinnvoller erscheint, keine Daten zu übernehmen, sondern
lieber gleich alles selbst zu machen, denn diese vorkommenden Unterschiede
zwischen vorliegendem Werk und vorliegender "roher" Titelaufnahme im Katalog
haben, zumindest bei mir hier in Bern, eindeutig nichts mit
Regelwerksunterschieden zu tun.
Die neue Regelung bzgl. CIP von Seiten Der Deutschen Bibliothek ist
eigentlich für einen Anbieter von Daten sehr kontraproduktiv, da zu erwarten
ist, dass die Qualität sinken wird. Oder stellt jetzt etwa jeder Verlag
einen Bibliothekar ein, der die CIPs bearbeitet ... Wenn die Qualität der
Daten ein derartig niedriges Niveau letztendlich angenommen hat, dann wir
sie auch keine Bibliothek bzw. kein Verbund mehr kaufen wollen, weil der
Aufwand der Umarbeitung gleich dem Arbeitseinsatzes des Selbsterstellens
ist.
Sicherlich kann man auch auf RAK2-Basis eine Regelung zu einer Zitierform
finden. Es sind ja auch gerade die Unterschiede in der Namensansetzung etc.,
die Zitate meineserachtens von Katalogisaten so unterscheiden, dass man ein
Werk nicht eindeutig identifizieren kann.
Bleibt noch die leidige, von Hr. Graf angesprochene Sache mit den mehreren
Hrsg., die wegfallen. Der kataloggeschichtliche Ursprung dieses Wegfalls ist
klar. Er ist zwar heute meineserachtens nicht mehr gegeben und mir
persönlich ist es egal, ob ich ein zwei oder drei Hrsg. eintippe. Die
Regelwerke sind aber auf diesem Stand (Zettelkatalog) stehengeblieben, und
Unterhaltsträger und Direktionen wollen gerade heutzutage immer alles sehr
schnell katalogisiert haben. Die Qualität einer Katalogisierung wird daran
gemessen, wie lange man dafür benötigt!?! Bei der möglichen Schaffung eines
Zitierniveaus sollte es auch um die Festlegung der Elemente gehen, die
wegfallen bzw. nicht wegfallen, nicht um Ansetzungsregeln. Aber hier sind ja
die Juristen eine der grössten Gegenerschaften: Man schlägt einen
juristischen Kommentar auf und findet einen "Zitiervorschlag", der dann zu
allem Übel auch noch gerne übernommen wird. Nach diesen Angaben findet man
aber das Werk in keiner Bibliothek.
Was die Untertitel, terminologisch richtig "Zusätze" angeht: das ist die
vorgeschriebene Zeichensetzung zur bibliographischen Beschreibung, die ist
klar und eindeutig. Mit diesem ganzen Wildwuchs, den es da bei unzähligen
privaten Zitierregeln gibt, setzte ich mich nicht auseinander, das führt zu
nichts!

Schönen Gruss 
Bernd Martin Rohde
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Bernd Martin Rohde, Dipl.-Bibl. (FH)
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