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AW: [Fwd: Re: URECHT: Re: Dissertationen als CD-ROM/BOD]



Sehr geehrter Herr Umstaetter,

das einzige, was in meinem ersten Zitat von Herrn Geiger stammt, ist die
Aussage, dass der "Doktorand Alleininhaber des Urheberrechts auch bezueglich
der Nutzungsrechte" ist. Dagegen habe ich gar keine Einwendungen zu machen,
denn ich stimme darin mit Herrn Geiger voellig ueberein. Sie haben diese
Aussage jedoch in einen neuen Zusammenhang gestellt:

>"Das Interesse scheint doch sehr gross zu sein, die Rechtslage so zu
interpretieren, dass der "Doktorand Alleininhaber des Urheberrechts und auch
bezueglich der Nutzungsrechte" ist. Interessanterweise gehen allerdings eine
Reihe anderer Bemuehungen in die entgegengesetzte Richtung."

Voellig unklar ist mir, welche Bemuehungen denn in eine andere Richtung
weisen sollen.

>"Sehen Sie in Ihrem letzten Satz keinen Widerspruch zu Ihrer vorherigen
Kritik?"

NEIN!

>"Ist der "Schoepfer eines geistigen Erzeugnisseses Alleininhaber des
Urheberrechts", wenn er dieses an einen Verlag veraeussert?"

Diese Aussage zeugt von einem voelligen Missverstaendnis dessen, was
Urheberrecht ist. Das "einzige", was der Urheber einem Verlag _einraeumt_,
ist das Nutzungsrecht an seinem Werk. Davon unberuehrt bleibt aber etwa die
Frage des Urheberpersoenlichkeitsrechts. Weiterhin ist es ja Ausdruck des
Urheberrechtsschutzes, dass der Schoepfer eines Werkes das Nutzungsrecht an
seinem geistigen Erzeugnis jemand anderem einraeumen kann. Der Verleger hat
gerade kein originaeres Recht am Werk des Schoepfers.

>"An dieser Stelle scheint mir auch die Anmerkung wichtig zu sein, dass das
Urheberrecht in einem Buch weniger das geistige
Eigentum des Autors schuetzt, als vielmehr das Buch in seiner gesamten
Aufmachung. Darum haben wir auch ein erhoehtes Problem mit der
Authentizitaet der Dokumente."

Was Sie damit sagen wollen, ist mir voellig unverstaendlich!


MfG
Ramo Bellmann
Goethe-Institut Buenos Aires
Information & Bibliothek
Avenida Corrientes 319/343
RA-1043 Buenos Aires
E-Mail: Bellmann _at__ BuenosAires.Goethe.org
Tel. +54 11 / 4311 8964/8
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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Walther Umstaetter [mailto:h0228kdm _at__ rz.hu-berlin.de]
Gesendet am: Samstag, 4. März 2000 07:46
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: [Fwd: Re: URECHT: Re: Dissertationen als CD-ROM/BOD]

Sehr geehrter Herr Bellmann,

 Sie zitieren mich mit einem Zitat von Geiger:
> "Das Interesse scheint doch sehr gross zu sein, die Rechtslage so zu
> interpretieren, dass der "Doktorand Alleininhaber des Urheberrechts und
auch
> bezueglich der Nutzungsrechte" ist. Interessanterweise gehen allerdings
eine
> Reihe anderer Bemuehungen in die entgegengesetzte Richtung."

und dann schreiben Sie:
> Die Rechtslage ist eindeutig. Nach deutschem Recht ist selbstverstaendlich
> der Doktorand, wie auch jeder andere Schoepfer eines geistigen
Erzeugnisses,
> Alleininhaber des Urheberrechts an seinem Werk. Dies schliesst das
> Nutzungsrecht ebenso mit ein wie auch das Urheberpersoenlichkeitsrecht.
> Entsprechend bestimmt Paragraph 11 UrhG: "Das Urheberrecht schützt den
> Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in
der
> Nutzung des Werkes".
>
> Weiter schrieben sie:
> "Ein Autor, der eine Publikation an den Verleger einer Zeitschrift
schickt,
> ueberlaesst diesem das Urheberrecht, auch das von Auszuegen."
>
> Das ist falsch (s.o.). Der Urheber kann aber, und darauf spielen Sie mit
> Ihrem Statement an, einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf
einzelne
> oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht) (Paragraph 31, Abs. 1,
> Satz 1 UrhG).

Sehen Sie in Ihrem letzten Satz keinen Widerspruch zu Ihrer vorherigen
Kritik? Ist der "Schoepfer eines geistigen Erzeugnisseses Alleininhaber des
Urheberrechts", wenn er dieses an einen Verlag veraeussert? Haben Verlage
nach Ihrer Auffassung keine Urheberrechte?

An dieser Stelle scheint mir auch die Anmerkung wichtig zu sein, dass das
Urheberrecht in einem Buch weniger das geistige Eigentum des Autors
schuetzt, als vielmehr das Buch in seiner gesamten Aufmachung. Darum haben
wir auch ein erhoehtes Problem mit der Authentizitaet der Dokumente.

MfG

W. Umstaetter
h0228kdm _at__ rz.hu-berlin.de



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