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AW: mandantenfaehig ?



> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von:	Ahanda [SMTP:ahanda _at__ rlb.de]
> Gesendet am:	Freitag, 8. Dezember 2000 08:27
> 
> "Mandantenfähigkeit" meint im allgemein die Möglichkeit, unterschiedliche
> Datenbestände mit einem einzigen (Datenbank-) System zu verwalten. Diese
> Philosophie wird häufig im Fibu - Bereich verwendet, wo mehrere Standorte
> einer Firma in der Zentrale erfaßt werden. Ebenso kann man die
> Buchbestände
> unterschiedlicher Bibliotheken mit einer geeigneten (also
> mandantenfähigen)
> Software verwalten.
> 
[Skalweit, Kai]  
Ich verstehe unter Mandantenfaehigkeit die weitest-
gehende Abgrenzung der einzelnen Mandanten
voneinander. Der eine Mandant darf nicht die Infor-
mationen des anderen Mandanten sehen.

Bei uns Bibliotheken kommt vielleicht erschwerend
hinzu, dass wir nur einen Teilbereich (naemlich 
die Haushaltsverwaltung, vielleicht auch die 
Benutzung) voneinander abschotten wollen, waehrend
der Katalog (in den meisten Faellen?) wieder als
eine Datenbank in Erscheinung treten soll.
Dadurch kann ein Bibliotheksprogrammsystem
nicht einfach mehrmals installiert werden, weil
dadurch eine komplette Trennung (die wieder
kuenstlich umgangen werden muss (KOBV))
erzeugt wird.

Gruss
Skalweit

	-- 
	Kai Skalweit, SE B-Sk
	Fachhochschule fuer Verwaltung und Rechtspflege Berlin (FHVR)
	- SE Hochschulbibliothek -, Alt-Friedrichsfelde 60, D-10315 Berlin
	Tel.: +49 30 9021-4210; Fax: +49 30 9021-4217
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