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Re: Rechte an Diplomarbeiten



und hier die Meinung eines Prof.i.R. und sicher keines Rechtsgelehrten..

Diplomarbeiten sind Examensarbeiten.
Sie sind betreute wiss.Arbeiten, um das selbstaendige Forschen zu
erlernen.
Das geistige Eigentum liegt bei dem Diplomanden, er kann mit dem Inhalt
machen was er will, also privat vermarkten, unter seinem Namen (wenn denn
niemand anderes daran mitgewirkt hat, z.B. sein Betreuer, was in der
Regel zu bezweifeln ist).

Er darf sie sicher nicht als Arbeit des Institutes ins Netz stellen.
Dazu bedarf es der zustimmung des betreuers, der sie nur geben wird, wenn
die Arbeit gut ist,..

Im Gegensatz zu Dissertationen, die selbstaendige wiss. Arbeiten sind, ist
eine Diplomarbeit in aller Regel eine nicht selbstaendige Arbeit, sodass
der Betreuer nicht einfach wegescamotiert werden kann.
Zum InsNetzstellen durch das Institut ist natuerlich die zustimmung des
Kandidaten erforderlich. Pflichtabgabe an die Bibl. ist sicher nicht ok.
Denn als Examensarbeit ist sie eben nicht oeffentlich, sondern  dient der
Zensurfindung. In die Oeffentlichkeit kommt also nur, wenn
a) der Kandidat den Inhalt fuer gut haelt und er von ihm stammt,
b) das Institut, der Betreuer und der Kandidat es moechten, auf den
Inst. server.
<auf Protest wartet Ihr E. Hilf)





Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.