[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Antwort: Impressum auf Homepage Pflicht?



guten morgen frau kottke,
<ob bei einer Homepage ein Impressum Pflicht
<ist und wenn ja, welche Inhalte es haben muss und wo dies festgelegt ist

ich zitiere aus juristischen Werken:
Roßnagel, Recht der Multimediadienste Losebl.-A.
Einf Randnr. 50:
...nach § 6 TDG u. § 6 Abs. 1 MDStV sind "für geschäftsmäßige Angebote der
Name u. die Anschrift des Anbieters" erforderlich


lt Recht im Internet Hrsg. Mathias Schwarz Losebl.Slg 3-4.1 S. 2:
grundlage ist der Mediendienst Staatsvertrag
"Gemäß § 6 Abs.2 MDStV ..."Impressum" erforderlich bei
"journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten"

gruß aus ddf
ute geldsetzer

-----------
Wessing
Ute Geldsetzer
u.geldsetzer _at__ wessing.com



Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.