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Antw: ? Brennen einer CD-ROM



Liebe Kollegin Berlinghoff,
nach meiner Meinung kommt es auf zwei - unterschiedliche - Dinge an!

1. Durften bzw. dürfen Sie diese Kopie der CD-ROM anfertigen? 
Da diese Kopie nicht Sicherungszwecken und auch nicht privaten Zwecken dient, ist das - so denke ich - zu verneinen.

2. Dürfen Sie die so erstellte Kopie ausleihen? Das ist nach meiner Auffassung selbst dann nicht der Fall, wenn man Frage Nr. 1 bejahen würde. Da Sie für die gebrannte CD-ROM kein    Recht (erworben) haben, also auch nicht das Recht Sie auszuleihen. 


Mit freundlichen Gruessen
H.J.Fingerle
Stadtbuecherei Recklinghausen
Tel. 02361/501905 bzw. 501907

>>> Stadtbuecherei-Lippstadt _at__ t-online.de 03.12.2001  14.40 Uhr >>>
Liebe Liste,

wir haben für die Ausleihe ein CD-ROM-Paket bestehend aus 14 Spiele-CD-ROMs und 
einer Start-CD-ROM gekauft, die für die Installation aller 14 anderen CD-ROMs 
benötigt wird. Nun macht es in unseren Augen nicht viel Sinn, ein Paket von 14 
CD-ROMs bei einer Ausleihzeit von 2 Wochen auszuleihen. Darf man die 
Start-CD-ROM (und nur diese!) brennen, um das Paket in kleinere Einheiten 
aufzuteilen? Unser Rechtsamt konnte nicht konkret weiterhelfen. Hat jemand 
Erfahrungen in diesem Bereich? Vielen Dank schon mal im Voraus.

Grüße aus dem trüben Lippstadt

Thomas-Valentin-Stadtbücherei Lippstadt
Marion Berlinghoff
Fon 02941/720-894 Fax 02941/58713
Stadtbuecherei-Lippstadt _at__ t-Online.de 




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