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Re: Gelesen? "Milliardengrab Uni-bibliothek"



Hallo erneut!

> Ich kann nichts zum deutschen bzw. europäischen Recht sagen, aber was
> unten steht stimmt nicht für das amerikanische Recht.  Eine Erklärung
> gibt Circular 1 des U.S. Copyright Office
> <http://www.loc.gov/copyright/circs/circ1.html>
> besonders unter "How to Secure Copyright"

Donnerkiesel, da werden an einschlägigen Stellen tatsächlich noch
überholte Dinge gelehrt ... Vielen Dank für die Info! Erfreulich aber,
daß sich US-Amerikanisches und Europäisches Recht doch weniger
unterscheiden als gedacht.

Guido Hölker




> 
> hoelkerstock _at__ cityweb.de wrote:
> > Anders jedoch im oder bei Arbeiten aus dem US-Amerikanischen Rechtsraum:
> > Hier ist neben dem Copyrightvermerk auch ein Eintrag beim "federal buro
> > of copyrights" erforderlich, um Urheberschutz zu gewährleisten.
> --
> ___________________________________________________________
> John Hostage                  Authorities Librarian
> Langdell Hall                 hostage _at__ law.harvard.edu
> Harvard Law School Library    (617) 495-3974 (voice)
> Cambridge, MA 02138           (617) 496-4409 (fax)
> http://www.law.harvard.edu/library/
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