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Re: Buchsicherungssysteme



Lieber Herr Gaiser,

die Fachhochschulbibliothek Köln, an der ich bis
2001 tätig war, hat 4 Bibliotheksstandorte, von
denen 2 mit und 2 ohne Buchsicherungsanlage
ausgestattet sind; ich habe also sowohl Erfahrung
mit dem Betrieb einer solchen Anlage als auch mit
dem Entscheidungsproblem, ob man für die anderen
Standorte auch eine Anlage beschaffen soll.

Über zwei Dinge muss man sich vorab klar sein:
Buchsicherungsanlagen helfen Buchverluste zu
reduzieren, aber es gibt keine 100% sicheren
Anlagen, und die Benutzer kriegen in der Regel
schnell Überlistungstricks heraus.

Der zweite Punkt sind die nicht unerheblichen
Investitionskosten (Gates, Sicherungsstreifen o.ä.)
sowie die resultierenden laufenden Kosten
(Personalaufwand für Ausstattung der Medien,
weitere Sicherungsstreifenm, Wartung der Anlage).
Von daher ist es sinnvoll, erst einmal
festzustellen, ob sich diese Investition überhaupt
rechnet. Zu diesem Zweck bietet es sich an, für die
Verlustliste eines Jahres die Preise zu ermitteln
und aufzuaddieren, diese Stichprobe auf 10 Jahre
hochzurechnen und dieser Summe dann die
Beschaffungs- und Unterhaltungskosten
gegenüberzustellen (methodisch genauere
Informationen nachzulesen in DBI-Materialien Bd. 63
"Sicherheit in Bibliotheken", 2. Aufl. 1992). Ich
könnte mir vorstellen, dass bei einem Gesamtbestand
von ca. 5000 Bden die Investition nicht lohnt (wenn
Ihre Bestände nicht besonders kostbar oder Ihre
Benutzer nicht besonders kriminell sind ;-)).

Der dritte Punkt, den man sich sehr gut überlegen
muss: eine Buchsicherungsanlage verändert die
Kommunikation mit den Benutzern. Im Alarmfall
können sehr häßliche Szenen entstehen, wenn es
nicht genaue Anweisungen für das Verhalten des
Bibliothekspersonals gibt. Verhaltenssicherheit der
Mitarbeiter wird gefördert durch z.B.
- Formulare für Alarmprotokolle (darin können dann
auch Fehlalarme festgehalten werden und dies als
Anlass für eine vorgezogene Wartung genommen
werden), die sowohl vom Personal als auch dem
"ertappten" Benutzer und möglichst einem weiteren
Zeugen unterschrieben werden sollten
- Unterscheidung zwischen Schusseligkeit (übliche
Ausrede) und unterstellter Diebstahlsabsicht -
woran macht man so einen Vorwurf fest?
- welche Sanktionen?
- was ist, wenn der Benutzer bei Alarm sich einer
weiteren Überprüfung verweigert
("Leibesvisitationen" sind nicht erlaubt?

Sie sehen also, es hängen eine Menge Fragen dran,
was nicht heißt, dass ich eine solche Anlage nicht
prinzipiell sinnvoll finde.

Freundliche Grüße, Alice
Rabeler********************************************
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Dr. Alice Rabeler
Universitäts- und Landesbibliothek Bonn
Adenauerallee 39-41
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Tel. 0228/73-7357     Fax 0228/73-7546
Email: rabeler _at__ ulb.uni-bonn.de
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