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Re: Fernleihen nur noch fuer Privilegierte?



Liebe Liste,

kleine Anmerkung zur Nutzung von Universitätsbibliotheken durch
"Hochschulfremde":

"Mit 2,65 Millionen lag die Zahl der Benutzer um gut ein Prozent höher
als 1999. Dieser Zuwachs geht indes nicht in erster Linie auf die
Hochschulangehörigen zurück, vielmehr stieg die Zahl der
hochschulfremden Entleiher um satte 20 Prozent."
(Zitat aus Bernd Schleh: "Kahlschlag bei deutschen Bibliotheken - ein
Blick in die Statistik zeigt das Ausmaß der Misere", in: BuB Nr.12,
2003, S. 738).

Wir spüren es in unserer Bibliothek jeden Tag: der Bedarf nach
anspruchsvoller Literatur beim nichtakademischen Publikum ist in den
letzten Jahren stark gestiegen (Zentral- und Landesbibliothek Berlin:
Zugang 2003 73.000 Medien, Ausleihe 2003: 3.546.792 Medien). Wo solche
Bibliotheken in der näheren Umgebung nicht erreichbar sind, ist das
allgemeine Publikum auf die Universitätsbibliotheken angewiesen. Und
diese Nutzung ist noch zu gering. Der Bedarf ist da, aber viele kennen
die Zugangsmöglichkeiten nicht. Außerdem wird dieser Bedarf nicht recht
sichtbar, da es zu wenige Orte (sprich: große, öffentlich zugängliche
Bibliotheken mit anspruchsvollen Beständen) gibt, wo er sich, für die
Gesellschaft sichtbar, manifestieren kann. 

viele Grüße aus Berlin
Peter Delin/Videolektorat
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
http://www.zlb.de/index.html 

Herbert Hirschfelder schrieb:
> 
> Liebe Liste,
> 
> >>Gerade erhalte ich von der UB Erlangen die Mitteilung,
> >>daß man
> >>Fernleihen nun nur noch für Universitätsangehörige in die
> >>Wege leiten
> >>will.  Aus Personalnot kann man dieses Angebot für
> >>Normalbürger nicht
> >>mehr aufrechterhalten.  Der Normalbürger wird nun an die
> >>Stadtbibliotheken verwiesen.
> 
> hier wuesste ich gerne die Mitteilung im Originalwortlaut ... und: von
> wem kam sie genau?
> 
> > Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
> > Rechtsgrundlage der Benuetzung der UB Erlangen ist die
> > bayernweite ABOB, eine Rechtsverordnung von 1993, aus der
> > sich meines Erachtens klar ein Rechtsanspruch des
> > zugelassenen Benutzers auf Fernleihe ergibt (§§ 2, 4, 22).
> > Das "können" in § 22 ist hier sicher kein
> > Ermessens-"koennen".
> 
> Richtig. Die ABOB ist die Grundlage auch fuer die Benutzung der
> Universitaetsbibliothek ER; Benutzerausweise (Voraussetzung fuer die
> Fernleihe) werden nicht nur an die Universitaetsangehoerigen, sondern an
> alle Anwohner mit Wohnsitz in Erlangen und Umgebung ausgestellt.
> 
> Ohne dem Wortlaut der Mitteilung an Herrn Eichwalder vorgreifen zu
> wollen _vermute_ ich folgendes:
> Es wurde eine Fernleih_bestellung_ (nicht: die Fernleihe pauschal)
> abgewiesen mit der Begruendung, dass der gewuenschte Titel vor Ort in
> der Stadtbuecherei vorhanden ist (korrekt nach LVO, nach der fuer am Ort
> vorhandene Literatur keine Fernleihe durchgefuehrt werden soll).
> 
> Gruesse aus Erlangen (fruehlinghaft)
> 
> Herbert Hirschfelder
> (Signierdienst Hauptbibliothek)


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.