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WG: Open Access in NRW



Sehr geehrter Herr Graf,

vielen Dank für die interessante Information über die neue DPPL-Lizenz in
NRW.
Will man sich über Ihren angegebenen Link auf der Homepage des MWF NRW
jedoch näher über die neue Lizenz und ihre Anwendung informieren, wird man
auf den Link
www.dipp.nrw.de verwiesen, den man allerdings nicht nutzen kann, da
Benutzername und Kennwort verlangt werden! Das ist doch paradox eine
OpenAccess-Lizenz hinter einem Passwort zu verstecken.

Vielleicht sollte das Ministerium seine Informationspolitik nochmal
überdenken;-)

Mit freundlichen Grüßen-
Silvia Wesendrup

Bibliothek der Stiftung caesar
Ludwig-Erhard-Allee 2
53175 Bonn
Tel.: +49 (0)228 9656 130
Fax.: +49 (0)228 9656 138



> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: owner-inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
> [mailto:owner-inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx]Im Auftrag von Klaus Graf
> Gesendet: Freitag, 18. Juni 2004 13:33
> An: Internet in Bibliotheken
> Cc: urecht@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
> Betreff: Open Access in NRW
>
>
> Auf einem Workshop in Koeln "Alles, was Recht ist -
> E-Journals im Visier. Rechtliche Aspekte wissenschaftlichen
> Publizierens im Internet" wurde gestern durch Till Jaeger
> (ifrOSS) unter anderem die von ifrOSS im Auftrag des
> Wissenschaftsministeriums NRW fuer die 8 E-Journals des
> DPP-Programms
> http://www.mwf.nrw.de/Hochschulen_in_NRW/NeueMedien/DigitalPee
> rPublishing.html
> entwickelte DPPL-Lizenz vorgestellt. Diese erscheint aber
> noch nicht auf der Website von ifross, ist also wohl noch
> "infoffiziell".
>
> Nachdem ich vor kurzem in INETBIB auf die CC-Lizenzen
> aufmerksam gemacht habe und dabei den Gedanken aussprach,
> dass Open Access-Publikationen sinnvollerweise eine
> CC-Lizenz tragen sollten, liegt nunmehr eine "Open
> Acess"-aehnliche Lizenz vor, die natuerlich nicht nur fuer
> die 8 gefoerderten Zeitschriften zur Verfuegung steht.
>
> Die DPPL ermoeglicht jedermann die freie Online-Nutzung,
> auch gewerblichen Nutzern, die Bearbeitung der Werke ist
> jedoch nicht moeglich. Damit ergibt sich, dass "Open
> Access" nach den Grundsaetzen des Wissenschaftsministeriums
> des Landes NRW im Rahmen des DPP-Programms und die Berliner
> Erklaerung zum OA (englische Fassung: "distribute
> derivative works", fehlt der deutschen Uebersetzung) in
> einem m.E. entscheidenden Punkt differieren, naemlich
> hinsichtlich der Moeglichkeit von Bearbeitungen (z.B.
> Uebersetzungen).
>
> Ich moechte die Frage aufwerfen, ob Wissenschaftler nicht
> eher mit Bearbeitungen leben koennen als mit der
> Vorstellung, dass Dritte ihre Produkte kostenpflichtig
> vermarkten duerfen, ohne dass sie daran beteiligt werden.
>
> Welche verschiedenen OpenContent-Lizenzen bereits heute zur
> Verfuegung stehen, hat ifross zusammengestellt:
> http://www.ifross.de/ifross_html/opencontent.html
>
> Es ist nun die Frage, ob es neben der Moeglichkeit, eine
> entsprechende deutsche CC-Lizenz zu waehlen (wichtige
> OA-Publisher leben ja gut mit weitgehenden CC-Lizenzen)
> eine Reihe von weiteren Lizenzen fuer OA geben sollte, die
> dann untereinander und zur Berliner Erklaerung Differenzen
> aufweisen.
>
> Beitreiber von Eprint-Servern sollten ihre Inhalte unter OA
> anbieten, was am sinnvollsten mit einer Lizenz geschieht.
> Hier wuensche ich mir ein groesseres Mass an Abstimmung,
> damit die vergleichsweise einheitliche Definition von Open
> Access (die verschiedenen Definitionen der letzten Zeit
> stimmen im wesentlichen ueberein), die von den beteiligten
> Organisationen ja nicht "blind" unterzeichnet wurde, nicht
> in die unterschiedlichsten juristischen Konkretisierungen
> zerfasert.
>
> Nochmals: Nach den derzeit massgeblichen
> Open-Access-Definitionen heisst OA nicht nur
> Kostenfreiheit, sondern auch Beseitigung von "permission
> barriers". Und das geht nur, wenn der Urheber bestimmte
> Rechte an die Allgemeinheit abtritt.
>
> Klaus Graf
>


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.