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RE: Titelabbildungen im Web-Katalog



Hallo Herr Bassen,

also, wenn es "Spitz auf Knopf" geht, können Buchdeckel auch den
Designschutz des Geschmacksmustergesetzes genießen, viel eher übrigens als
urheberrechtlichen Schutz, denn, wo ist beim Buchdeckel bitte die Werkhöhe?

Also ganz bestimmt amazon fragen, und vielleicht mal das Justitiariat des
Börsenvereines des deutschen Buchhandels anrufen, vielleicht klärt sich da
Manches eher am Telefon als allzu schriftlich.

Mit freundlichem Gruß
Ihr

Wolfgang Zimmermann

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Wolfgang Zimmmermann
Rechtsanwalt
PF 26 19 48
D 20509 Hamburg

Fon: 040 8187 80
Fax: 040 8187 90
mailto:post@xxxxxxxxxxxxx
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-----Original Message-----
From: owner-inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:owner-inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] On Behalf Of Günter Bassen
Sent: Tuesday, August 31, 2004 11:54 AM
To: Internet in Bibliotheken
Subject: Titelabbildungen im Web-Katalog

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

in folgender rechtlicher Frage wäre ich für Ihre (Er)Kenntnisse dankbar:

Gibt es urheberrechtliche Probleme, wenn Bibliotheken in ihren Web-Katalogen
die Titelseiten von Büchern o.a. (z.B. von Amazon
übernommen) im Datensatz mit abbilden und wenn ja, wie gehen Bibliotheken
rechtlich damit um, die ihre Daten bereits entsprechend im Netz anbieten?
Ist diese Frage schon an anderer Stelle einschlägig behandelt bzw.
beantwortet worden? Hat eine Bibliothek Schwierigkeiten deshalb bekommen?

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Günter Bassen

Büchereizentrale Lüneburg
Tel. 04131/9501-0
Fax: 04131/9501-24
www.bz-lueneburg.de
mailto: bassen@xxxxxxxxxxxxxxx


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