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Noch einmal: Titelabbildungen im Web-Katalog



Allen Kolleginnen und Kollegen vielen Dank für die vielen Hinweise auf meine Anfrage zur Frage von Titelabbildungen in Bibliothekskatalogen im Internet.

Da sich aus den Antworten keine abschließende und übereinstimmende Klarheit erlangen ließ, habe ich versucht, beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels eine Auskunft zu bekommen. Ein dortiger Anwalt gab mir sinngemäß folgende Antwort, die ich Ihnen - ungeachtet ihrer möglicherweise rechtlichen Einseitigkeit - nicht vorenthalten möchte:

Mit Sicherheit würde das Einstellen von Titelabbildungen in Bibliothekskataloge bestehende Rechte verletzen und sollte ohne entsprechende Genehmigung auf keinen Fall geschehen. Dabei ginge es auch um die Rechte der Bildurheber (auf dem Titel) und nicht nur der Verlage.

Auch die Praxis von amazon und Co. scheinen in dieser Hinsicht nicht juristisch geklärt zu sein.


Mit freundlichen Grüßen


Günter Bassen

Büchereizentrale Lüneburg
Tel. 04131/9501-0
Fax: 04131/9501-24
www.bz-lueneburg.de
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