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Re: Ungenutzte Pruefungsarbeiten



Dieses Thema sollten Sie nach Fächern differenziert betrachten.
Ich kenne es aus meiner eigenen Universitätstätigkeit so,
dass in den Ingenieurwissenschaften die Studien- und die Diplomarbeiten
nur bei den einzelnen Lehrstühlen einzusehen waren und ganz bewusst nicht
an die
Bibliotheken abgeben wurden. Bibliothekare hatten darauf keinen Einfluss.
Im Fachbereicht Physik dagegen standen die Diplomarbeiten in der Bibliothek
und waren
im Katalog auch nachgewiesen. Achtung, das war in einem einschichtigen
Bibliothekssystem!

Ob Prüfungsarbeiten von den Lehrstuhlinhabern an die lokale Bibliothek
abgegeben werden, ist
entweder innerhalb des Fachbereichs / Fakulät geregelt, oder dem
Lehrstuhlinhaber / Institutsleiter
selbst überlassen. In zweischichtigen Bibliothekssystemen wird es
wahrscheinlich so sein
(die Kollegen dort mögen es nachprüfen), dass die Prüfungsarbeiten in den
jeweiligen Institutsbibliotheken
stehen. Ob es dann Vorgabe des Institutsleiters ist, dass die Arbeiten
nicht im Zentralkatalog
erfasst werden oder nur falsch verstandene Zurückhaltung?

Für die Ingenieurwissenschaften gilt, dass die meisten Studien- und
Diplomarbeiten
(ich hatte 16 Studien- und 7 Diplomarbeiten gestellt und verantwortlich
betreut)
meistens auch eine Art Entwicklungsdokumentation darstellen.
In vielen Fällen wären diese Arbeiten für Firmen interessant, nur erfahren
sie nichts davon;
es sei denn, die Arbeit ist im Rahmen einer Kooperation entstanden.

Diese Arbeiten bekannt zu machen, ist eine Aufgabe des Technologietransfers
(der leider an den Unis und FHs immer noch unterentwickelt zu sein
scheint).
Im Bibliothekskatalog können sie nachgewiesen sein. Aber sie sollten nicht
öffentlich
zugänglich sein, zumindest nicht für einige Jahre nach Erscheinen.
Denn es ist sicher sinnvoll, dass an den Ergebnissen ernsthaft
interessierte Firmen oder an wirtschaftlicher
Verwertung interessierte Personen sich an den Lehrstuhl wenden müssen und
in Verhandlungen
klären wie die Nutzungskonditionen (nicht der Prüfungsarbeiten, sondern der
dort beschriebenen
Entwicklungen und Ergebnisse) aussehen sollen. Auf diese Weise können
Sachmittel
für weitere Forschung und Entwicklung am Lehrstuhl eingenommen werden.
Das wird wohl weit seltener der Fall sein, wenn die komplette Studien- bzw.
Diplomarbeit
von Firmenangehörigen ausgeliehen oder kopiert werden kann.

Ich möchte nochmals betonen, dass die Gründe, warum Prüfungsarbeiten nicht
in Bibliothekskatalogen
nachgewiesen sind, sehr vielgestaltig und verschieden sind.
Am allerwenigsten wird es an den Bibliothekaren liegen.

Gruß
J. Meier
____________________________________________________
Dr.-Ing. Joachim E. Meier
Referatsleiter Q.11, Wissenschaftliche Bibliotheken
Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) (http://www.ptb.de)
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