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Re: [InetBib] wikified OCR, copyfraud



Das Aktionsbündnis würde nicht gut daran tun, einzelne Bibliotheken danach zu beurteilen, ob sie die vereinbarten OA-Prinzipien auch wirklich zur Maxime ihres tatsächlichen Handelns machen. Wann sind Prinzipien, wie z.B. Allgemeine Menschenrechte oder Konventionen wie der UNESCO zur kulturellen Vielfalt (wenn ratifiziert), je eins zu eins und sofort umgesetzt worden in nationales Recht und nationale Praxis. Mit "ins Gesicht treten" und "Heuchelei" kommen wir leider nicht weiter (auch wenn ich es durchaus konstruktiv finde, wenn das bei konkreten Anlässen so bezeichnet wird). Es ist aber in jedem einzelnen Fall hilfreich, wenn auf Regelungen und Praktiken auch in Bibliotheken hingewiesen wird, die den gegebenen Spielraum im Interesse von Bildung und Wissenschaft nicht ausschöpfen, sondern, aus welchen Traditionen, Verhaltensmustern und Interessen auch immer, zu den kommerziellen Verknappungsstrategien beitragen. Es wird ja mehr als deutlich, dass wir z.B. immanent im existierenden IPR-Regime nicht zu Lösungen kommen werden, die dem öffentliche Interesse an "ungehindertem" Zugang zu publiziertem Wissen entsprechen können (by the way, auf der Podiumsdiskussion letzten Freitag bei der Börsenvereinversammlung wurde von einem Verleger wörtlich die GG-Art.5-Formulierung "ungehindert" als "absurde Wortwahl" bezeichnet - darauf angesprochen dann allerdings relativiert durch "absurde Interpretation"). Daher ist es unumgänglich, nach alternativen Formen (sei es gold oder green) zu suchen, um den obsolet gewordenen klassischen Produktions- und Distributionsformen andere Modelle entgegen zu setzen. Und keine Frage, dass hier die Bibliotheken nicht auf der Seite des Obsoleten, sondern der offenen Innovation stehen sollten. Insofern bin ich Herrn Graf für das ständige Pieksen und Aufstöbern von fragwürdigen Praktiken dankbar. Es muss eben an verschiedenen Fronten und mit verschiedenen Mitteln "gekämpft" werden.
RK
Klaus Graf schrieb:
On Thu, 25 May 2006 08:38:25 +0200
 Karl Eichwalder <ke@xxxxxxxxxxxxxx> wrote:

Unverständlich ist jedoch, daß sich insbesondere die
deutschen
Institutionen weigern, eine Weiterverwendung der Scans
zuzulassen--oder
wie ist dieses Weimaraner © zu verstehen?

Copyfraud ist unbeachtlich, ob man sich beliebt macht, wenn
man es ignoriert, ist eine andere Frage.

http://digilib.ub.uni-freiburg.de/copyright.php?ppn=252222318

Das ist eine Art "Schutzhüllenvertrag", den ich auch
juristisch bei einer Bibliothek, die einer
öffentlichrechtlichen Nutzungsordnung folgt
http://www.ub.uni-freiburg.de/benutzungsordnung.html, als
ausserordentlich problematisch ansehe. Von Open Access ganz
zu schweigen. Wie wohl das Urheberrechtsbuendnis das
Gebaren von Bibliotheken beurteilt, die sich auf der einen
Seite als OA-befuerworter geben, auf der anderen Seite aber
der "Berliner Erklaerung", die fuer genau solche
Digitalisate gilt, ins Gesicht treten.

Klaus Graf




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Prof. Dr. Rainer Kuhlen
UNESCO Chair in Communication
Department of Computer & Information Science - University of Konstanz
D-78457 konstanz - Box D87
email: rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx; URL: http://www.kuhlen.name
Phone Univ.: +49 (0)7531 - 882879; Fax: +49 (0)7531 882048
Berlin: +49 (0)30 27594241; Fax: +49 (0)30 27594260
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* Speaker of the Coalition "Intellectual Property Rights for Education and Science" - http://www.urheberrechtsbuendnis.de/ * Member of the Committee for Information and Communication of the German Commission for UNESCO * Executive Board of HI (Society for Information Science e.V.) * Chair of NETHICS e.V. (Ethics in the Net) - www.nethics.net





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