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Re: [InetBib] Eichstaett- Artikel in der SZ



On Fri, 2 Mar 2007 02:08:41 +0100
 "hans vogt" <hans.vogt@xxxxxxxxxxxxxxxxxx> wrote:
... Wobei der leserbrief aus regensburg auch nichts
erhellendes dazu
beiträgt, woran denn die dokumentation der makulierten
bestände (z.b. 10
umzugskisten reiseführer und zerlesene breviere der
erscheinungsjahre ... an
fa. Xyz zum preis von ... € verkauft) gescheitert ist und
warum auch die
fachöffentlichkeit, auch ohne rechtsanspruch
(informationsfreiheitsgesetz),
mindestens seit anfang des jahres im unklaren gelassen
wurde. Sicher ist der
aufklärungsauftrag des wissenschaftsministeriums an die
bsb völlig
angemessen, nur wäre vielleicht bei einer früheren
befassung der
fachbehörden eine öffentlichkeitswirksame präsentation
von "fundsachen"
durch eine rechtsanwältin und befassung der
staatsanwaltschaft zu vermeiden
gewesen. Die fragen nach transparentem umgang mit
öffentlichem kulturgut
bleiben m.e. trotz des beitrags in "quer", des
leserbriefs in der sz von
gestern und der stellungnahme der bsb erhalten. 

Sehr richtig.

Ich habe bisher ueberwiegend unbrauchbares Geschwalle in
dieser Liste zum Thema gelesen.

Altbestandsbetreuer haben sich ueberhaupt nicht aus der
Deckung gewagt - haben womoeglich viele andere Bibliotheken
Dreck am Steck, wenn es ums undokumentierte Verscherbeln
von Altbestandsdubletten (aus der Zeit vor 1830/50) geht?

Man kann die folgende Frage (auch mit Blick auf Matthaeus
5,37) mit ja oder nein beantworten:

Ist es mit derzeitigen bibliotheksfachlichen Standards
vereinbar, wenn man sogenannte Dubletten von Drucken aus
der zeit vor 1850, ohne sie zuvor anderen Bibliotheken
anzubieten, Antiquaren verkauft, ohne zuvor Titel und
individualspezifische Besonderheiten wie Provenienz,
Besitzeintraege usw. aufzuzeichnen?

Ich gehe nicht davon aus, dass jemand so mutig sein wird,
es hier oeffentlich zu rechtfertigen, dass sich unter den
nach glaubhaften Aussagen aus den Altpapiercontainern
gezogenen Buechern, die sich bis gestern Donnerstag im
Besitz der Frau RA Maennlein befanden, ein Druck des 17.
Jahrhunderts fand, den ich weder im VD 17 noch im KVK
nachweisen kann (sicher bin ich zu dumm). Von dem Werk
zweier Bamberger Weihbischoefe sind dort nur Ingolstadter
Drucke des 16. Jahrhunderts belegt.

EPITOME.
POSTILLAE FEVCH.
TIANAE MAIORIS
DE SANCTIS.
Das ist:
Kurtze Catholische Auß=
legung aller Feyrtäglichen Euangelien / [...]
Auß der grossen Postill / weiland deß [...]
Herrn IACOBI FEVCHTII [...]
Durch
Johann Ertlin [...]
Gedruckt zu Jngolstadt/Jn verlegung
Georg Willer.
Anno Domini M.DC.XXVI.

Klaus Graf 



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