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Re: Re: [InetBib] OA ist Pflicht! Satzung für Universitätsverlag Ilmenau



Lieber Herr Kuhlen,

OA kann man sicher verschieden interpretieren. Ich bin da eher für die 
pragmatische Variante und die heißt, daß der Text im Internet ohne Hindernisse 
zugänglich ist. Man kann die zeitliche Spreizung von einem Jahr sicher als 
Hindernis ansehen. 

Allerdings möchte ich an den Vorschlag des Bundesrates für einen § 38 I 3 
UrhG-E erinnern. Dort war ein Moratorium von 6 Monaten für 
Zeitschriftenaufsätze vorgesehen. Diese Inititative wurde durchaus unter dem 
Label "Open access" wahrgenommen, vgl. Jörn Heckmann/Marc Philipp Weber, Open 
Access in der Informationsgesellschaft - § 38 UrhG de lege ferenda, in: GRUR 
Int. 12/2006, S. 995-1000.

Für die praktische Umsetzung von Open access in der Hochschule gilt es ohnehin, 
einige Kompromisse zu machen. Der Universitätsverlag ist für uns ein 
Förderinstrument für Open access. Dabei gehen wir freilich nicht radikal vor. 
Wir lassen den Leuten die Bücher (was bei längeren Texten auch sehr sinnvoll 
ist!) und lassen sie entscheiden, ob sie mit einer reinen Buchveröffentlichung 
im ersten Jahr eine hinreichend optimale Sichtbarkeit erreichen (was zu 
bezweifeln ist). 

Als UB vermeide ich durch den Verlag zwei hochdogmatische Diskussionen, nämlich 
die ob, das elektronische Publizieren die Bücher verdrängt, und die, ob eine 
parallele Online-Publikation dem Buch schadet. Ich finde es sehr entspannend, 
diese Diskussionen nicht ausfechten zu müssen. Ich habe da zwar meine Meinung, 
aber letztlich entscheidet der Autor.

Und im Ergebnis ist nach spätestens einem Jahr alles open access verfügbar. Die 
bisherigen Erfahrungen im Verlag zeigen, daß rund 80 % der Autoren, die 
erschienen bzw. im Druck sind, sich für eine parallele Veröffentlichung von 
Anfang an entscheiden. Bei den Projekten, die gerade für den Buchdruck 
vorbereitet werden, haben sich alle(!) Autoren für sofortiges Open access 
entschieden. So gesehen, kann man die Sache entspannt sehen. :)

Viele Grüße
Eric Steinhauer



----- ursprüngliche Nachricht ---------



geht schon in die richtige Richtung; aber man lässt den Autoren die Wahl 
zwischen "sofort" OA oder OA innerhalb eines Jahres. Letzteres ist wohl 
kaum als OA anzusehen.
RK

Eric Steinhauer schrieb:
Liebe Liste,

im Verkündungsblatt der Technischen Universität Ilmenau Nr. 27/2007
vom 26. März 2007 wurde die "Benutzungsordnung für den
Universitätsverlag Ilmenau" als Satzung publiziert.

Das Besondere am Ilmenauer Universitätsverlag ist die Verpflichtung
der Autoren zu Open access. Ohne Open access gibt es kein Buch! Links
zum Volltext sowie einige Hinweise über den Sinn einer
satzungsrechtlichen Regelung finden sich hier: 
http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/03/27/satzung_fur_den_universitatsverlag_ilmen~1985530


Der Universitätsverlag Ilmenau ist Teil von ilmedia, einem
Dienstleistungsverbund für wissenschaftliches Publizieren an der TU
Ilmenau.

Mit dem Erlaß der Satzung für den Universitätsverlag ist nach der
Markenanmeldung von ilmedia (Markenblatt 12 [2006], Heft. 47, S.
18.492) ein weiterer wichtiger Schritt in der rechtlichen
Konsolidierung der Publikationsdienstleistungen an der TU Ilmenau
erreicht.

Viele Grüße aus Thüringen Eric Steinhauer


-- 
Prof. Dr. Rainer Kuhlen
Department of Computer and Information Science
University of Konstanz, Germany
URL: kuhlen.name -phone/Konstanz: 0049 7531 882879
Speaker of the Coalition "Copyright for Education and Science"
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/
URL: www.kuhlen.name
Email: rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx
till March 31st 2007 in Los Angeles
2125 Selby Avenue - Los Angeles, CA, 90025
phone: (001) 310 470 4018





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