Liebe Frau Hesse,
unter der Adresse 
http://www.it-recht-kanzlei.de/googlemaps-homepage.html
gibt es ein paar aktuelle Ausführungen zu dem Thema von einer auf IT-Recht 
spezialisierten Kanzlei.  Einfache Screenshots dürfen demnach nicht verwendet werden, 
wohl aber (über eine sog. API-Schnittstelle) die von Google Maps generierten dynamischen 
Karten.
Viele Grüße,
Claudia Peters
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx 
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Dagmar Hesse
Gesendet: Montag, 7. April 2008 17:27
An: inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Betreff: [InetBib] Rechte Google Maps-Ausschnitte
Hallo,
eine rechtliche Frage: ich würde gern aus Satellitenbildern von Google Maps Teile herausschneiden und selbst mit 
Beschriftung versehen, um Nutzern ein besseres Finden der Eingänge unserer Bibliotheksteile zu finden - das soll u.a. 
in einem Tutorial und könnte vielleicht auch auf den Webseiten Anwendung finden. Ein Link zur Adresse in Google Maps 
ist ja ohne weiteres möglich - ist mir aber aufgrund der "Eingangstür-Problematik" zu ungenau. Es ist 
keine kommerzielle Anwendung (die verboten wäre) aber auch keine private (da für die Bibliothekswebseiten). Hat 
jemand Erfahrung?
Danke für jede Hilfe.
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Viele Grüße
Dagmar Hesse
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Dagmar Hesse, TU Chemnitz, Universitätsbibliothek, Teamleiterin 
Informationsvermittlung
Mail: D-09107 Chemnitz, PF 964
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Phone: 0049 371 531 31445
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