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Re: [InetBib] Antw: Re: Nutzungsrechte an Diplom-, Master- und Bachelor-Arbeiten



On Wed, 23 Jul 2008 15:32:19 +0200
 "Josef PAUSER" <j.pauser@xxxxxxxxxx> wrote:
Österreich: Die Regelung des Universitätsgesetzes 2002:

Vielen Dank fuer diese fundierten Auskuenfte.

Sollten wir nicht annehmen duerfen, dass der
oesterreichische Bundesgesetzgeber die
Veroeffentlichungswuerdigkeit von universitaeren
Abschlussarbeiten besser beurteilen kann als der
stellvertretende Direktor der Universitaetsbibliothek
Magdeburg?

Im uebrigen habe ich 1989 - also lange bevor ich etwas vom
Internet wusste - bereits ausfuehrlich zu dieser Frage
Stellung genommen:

http://www.db-thueringen.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-6476/GrafDiplomarbeiten.pdf

Wenn der baden-wuerttembergische Landesgesetzgeber
seinerzeit eigens eine besondere Klausel zur
Pflichtablieferung solcher aus Archivalien erarbeiteter
Arbeiten im Archivgesetz verankert hat, spricht auch das
fuer den Wert dieser Arbeiten.

Wesentlich einsichtiger (und zutreffend) hat Steinhauer
2005 in dieser Liste ueber Pruefungsarbeiten geurteilt (ich
habe den Link bereits mitgeteilt):

"Sie stehen inhaltlich und von ihrem Umfang her
Dissertationen des frühen 20. Jahrhunderts nicht nach.
Diese Arbeiten werden aber aufgehoben. Dabei gerät leicht
in Vergessenheit, daß zur damaligen Zeit die Dissertation
die einzige Form der universitären Abschlußarbeit war.
Funktional ersetzt wurde sie erst Ende der 60'er Jahre
durch Magisterarbeiten und in bestimmten Fächern auch durch
die Diplomarbeiten."

Was geht ihn heute sein Geschwaetz von gestern an?

Klaus Graf



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