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AW: [InetBib] OT: Kunde / Nutzer - Erweiterung: Biblitohekstantieme und Bestsellergebühr



Liebe Liste,

genau... der Kunde zahlt. Und der nichtzahlende Kunde... usw. 
Natürlich bezahlt der "Kunde" nicht, weil die Bibliothek das möchte, sondern 
weil sie Gelder fordern muss, denn die Mittel für die Erfüllung des 
öffentlichen Auftrages sind bekanntlich unzureichend ........ hier braucht 
jetzt aber keiner Informationen gerade über diese Problematiken....

Daher nur Dieses: Wir sind als Bibliotheken mehrheitlich noch im 
öffentlich-rechtlichen Kontext, viele Bibliothekare sehen das sogar im Kontext 
einer Ethik der Informationsfreiheit und -versorgung. 

Dennoch arbeiten wir mittlerweile selber selbstverständlich mit 
Begrifflichkeiten aus der Wirtschaft. Sogar "non-profit-unternehmung" ist doch 
nicht das, was wir als Bibliotheken sind. Wir haben im Kontext unserer Nutzer 
und unserer genuinen Rechtsumgebung öffentliche Aufgaben, die es zu formulieren 
gilt und die auch Bestandteil des Dienstleistungskonzeptes sind. Das hat mit 
der uns allen ja eher unangenehmen Behörden"Haltung" nichts zu tun.

Ich mag also die Gleichsetzung des Begriffs Kunde mit dem eines irgendwie 
besser versorgten Benutzers bzw. den Ersatz Benutzer durch diesen Begriff 
einfach nicht und bleibe damit trotzdem ein Anhänger von Qualitätsmanagement 
...  Ich glaube auch, dass die Verwendung des Kundenbegriffs sowie anderer 
ähnlich besetzter Begriffe durchaus auch zu falschen Vorstellungen über den 
Auftrag von Bibliotheken führt. Für mich gehört "Kunde" als Begriff nicht in 
den Kontext Bibliothek und darum vermeide ich ihn.

Dieser Gedankengang tut der Nutzerorientierung aber keinen Abbruch :)))

Annette Kustos, M.A., M.A.-LIS
Leitung Hochschulbibliothek
Hochschule für Gesundheit
University of Applied Sciences
Universitätsstraße 105
44789 Bochum
Tel: +49 (0)234/77727-150
Mobil: 
E-Mail: annette.kustos@xxxxxxxxxxxxxxxx
Web: www.hs-gesundheit.de

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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx 
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Upmeier Arne Dr. TU 
Ilmenau
Gesendet: Dienstag, 28. Juni 2011 14:43
An: 'Internet in Bibliotheken'
Betreff: AW: [InetBib] OT: Kunde / Nutzer - Erweiterung: Biblitohekstantieme 
und Bestsellergebühr

Lieber Herr Prof. Umstätter,

gestatten Sie mir zu einer Ihrer Bemerkungen noch eine Klarstellung, um 
Missverständnisse gar nicht erst aufkommen zu lassen. Sie schreiben: "Andere 
ÖBs sehen sich gezwungen möglichst rasch Bestseller zu kaufen und für z.B. 2 
Euro zu verleihen, um neue Geldquellen zu erschließen."

Trotz allem Verständnis für die wirklich dramatische Lage in vielen kleinen und 
großen ÖBs. Das Gesetz (§ 27 Abs. 2 UrhG) verbietet Bibliotheken die Ausleihe 
zu mittelbaren oder unmittelbaren Erwerbszwecken (der Verleih darf also gerade 
keine "neue Geldquelle" erschließen). Erlaubt ist jedoch eine Gebühr, die die 
Verwaltungskosten für die Ausleihe nicht überschreitet. Ein oder zwei Euro 
scheinen mir da vertretbar.
Würde nämlich mehr als die Verwaltungskosten verlangt, hätten wir es juristisch 
nicht mehr mit "Ausleihe" sondern mit "Vermietung" zu tun. Die wäre aber nur 
mit gesonderter Genehmigung des jeweiligen Rechteinhabers gestattet.

DBV-Mitgliedsbibliotheken, die dazu Fragen haben, können sich gerne an die 
Rechtskommission wenden.

Mit freundlichen Grüßen,

Arne Upmeier


--
Dr. Arne Upmeier

Universitätsbibliothek Ilmenau
Fachreferent für Wirtschaft und Recht
Ausbildungsleitung
Langewiesener Str. 37
DE - 98693 Ilmenau
Tel.: 03677/69-4534, Fax.: 03677/69-4530
E-Mail: arne.upmeier@xxxxxxxxxxxxx

Deutscher Bibliotheksverband e.V.
Kommission Recht
Der Vorsitzende


J. Eberhardt schrieb:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

möchte noch ein bisschen in Herrn Steinhausers Kerbe hauen ... wenn auch
nicht in die gleiche Richtung ...

Wenn einige der Diskutanten bei "Kunde" an die Wirtschaft denken und an
ein wirtschaftliches Verhältnis, dann möchte ich daran erinnern, dass der
Begriff Konjunktur bekam, weil er sich absetzte von einem obrigkeitlich
gedachten Benutzungsverhältnis.

Das ist sicher richtig und galt in der Zeit (zweite Hälfte des letzten
Jh.), als auch das IuD-Programm der Bundesrepublik (alles möglichst
kostenlos) durch die Fachinformationsprogramme (Information bzw.
Dienstleistung hat einen Wert und muss bezahlt werden) ersetzt wurde.

Eine Bibliothek, in der Benutzer zur
Benutzung "zugelassen" werden -- was zu implizieren scheint, dass man auch
abgelehnt werden kann --, dann sind sie Leistungsempfänger von Bibliotheks
Gnaden.

Das hat(te) nichts mit Gnaden zu tun, sondern damit, dass es in den
jeweiligen Benutzungsordnungen Rechtsverbindlichkeiten gibt, an die
Bibliothekare und Bibliotheksbenutzer (Kunden?) gebunden sind. Als ich in
einer UB meine Arbeit aufnahm, fragte mich sofort jemand aus der
Verwaltung, wer alles Zugang zum Service der UB habe.

Der Begriff "Kunde" half demgegenüber einigen Bibliotheken dabei,
sich daran zu erinnern, wozu sie da sind, nämlich zum "Dienst" am Kunden
("Dienst" wie in "Dienstleistungsgesellschaft"). Das war doch ein
Fortschritt.

Damals ohne Zweifel.

Wie kommt's nun, dass der Begriff "Kunde" für einige aktuell
offenbar die positiven Konnotationen nicht mehr hat, die zu seinem
Aufstieg in den Ämtern geführt haben?

Weil dieser Fortschritt auch Nachteile mit sich brachte. Öffentliche
Bibliotheken kauften in Mengen z.B. Angelique um hohe Ausleihzahlen zu
erreichen, wodurch sich die Geldgeber fragten, warum eine Kommune diese
leisure activities (wie ein Kollege in England anmerkte) finanzieren soll.
In Deutschland fragte der Bund der Steuerzahler ähnliches. Erst nach der
Pisa-Studie kam dann ein neues Umdenken und ein neues Interesse für ÖBs.
Kinder sind aber als zahlende Kunden relativ ungeeignet.

Jetzt punkten die ÖBs zunehmend mit Leseförderung anstelle der Lescafes
vor ~30 Jahren. Andere ÖBs sehen sich gezwungen möglichst rasch Bestseller
zu kaufen und für z.B. 2 Euro zu verleihen, um neue Geldquellen zu
erschließen. Es sei dabei auch an GATS (General Agreement on Trade in
Services) erinnert, das im Rahmen des „The Global Librarian“ von der IFLA
seit 2001 unterstützt wird.

Das ist sicher nicht das, was Bibliotheken in ihrem Bildungsanspruch von
Anfang an anstrebten. Noch ein Wort zum Begriff "Leser", da sind sicher
viele Bibliothkare (auch in den USA) durch die Multimediaangebote in der
Benutzung dieses Wortes etwas vorsichtig geworden.

MfG

W. Umstätter



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