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Re: [InetBib] Wer bietet etwas aelteres als 1869? 1867!



Das ist wirklich mal eine spannende Anfrage!
Leider hab ich nicht recht den Finger draufgekriegt...

Mich würden ja sehr die verwendeten Recherche-Strategien
interessieren... Besonders auch Ihre, Herr Welsch - was Sie und der
zafrero im RABEn immer wieder auftreiben, erfüllt mich mit Ehrfurcht!
Habe z.B. nicht feststellen konnen, dass es über den externen Zugang
der DNB möglich ist, auf Sterbedaten in der PND zuzugreifen. Die
Lebensdaten, also beide Enden, werden doch auch in ein einziges Feld
eingetragen?

Ich denke, es könnte möglich sein, das Datum bis 1865 zu drücken, aber
das wird viel ausserkatalogische Recherche brauchen...
Es müßte jemand sein, der oder die mit ca. 15 oder 16 das erste Mal
publiziert hat - also evtl. ein junges Genie war -, und um 1850
geboren - und dann gut 100 geworden ist. Das sind immerhin Eckdaten,
aber die sind m.E. mit den bibliotheksüblichen Datensätzen nicht zu
greifen...

Muss es jemand Deutsches sein, oder könnte es auch ein übersetztes
Werk sein? Bzw. ein ur-, uralter Übersetzer?

Auch für die Frage nach dem längsten Urheberschutz-Zeitraum gilt ja,
dass Verfasser möglichst früh geschrieben haben und möglichst lange
gebt haben muss - Ernst Jünger ist da jedenfalls ein guter Tip, aber
es gab im vorigen Jahrhundert sicher eher Teenager-Bekenntnisromane
als im vorvorigen, und (mal abgesehen von der steigenden
Lebenserwartung) auch einen zunehmend einfacheren und weitergespannten
Zugang zum Publizieren.

Bei DEM Wetter hier oben kann man was brauchen, was einen von der
Glotze fernhält!
Wäre sowas wie diese Anfrage nicht ne Idee für ein regemäßiges
inetbib/ Rabe-Sommerloch-Rätsel oder so?

Ein weiterhin spannendes Wochenende wünscht

Silke Ecks

---------

2011/8/14  <bere.nike@xxxxxxxxxxx>:
... das war mir nicht bekannt (bin alles andere als ein
Urheberrechtsexperte) ...        ;-)

Also doch Trendelenburg (1867).

Bernhard Welsch

Am 14.08.2011 14:16, schrieb Klaus Graf:
Vielen Dank fuer die vielen Recherchen. Natuerlich habe ich
vorausgesetzt, dass hier bekannt ist, was in der Wikipedia und in
Wikisource zum Allgemeinwissen gehoert: "Man darf aber nicht einfach
70 Jahre zum Todestag addieren: Die Gemeinfreiheit beginnt mit dem 1.
Januar des Jahres, das auf das 70. Todesjahr des Urhebers folgt
(Beispiel: das Todesdatum eines Malers 15. Mai 1938 hat im
Urheberrecht zur Folge, dass seine Werke ab 1. Januar 2009 gemeinfrei
sind). Die Schutzfristen werden also immer erst vom Januar desjenigen
Jahres an gerechnet, der auf das maßgebliche Ereignis folgt: siehe §
69 UrhG (ehemals § 34 LUG, § 29 KUG), Art. 7 Abs. 5 RBÜ, Art. 8
EU-Schutzdauerrichtlinie." Bis zum Jahresende steht der "Rekord" also
dank Trendelenburg bei 1867, wenn niemand etwas Aelteres findet. Bei
Trendelenburg wurde leider nicht der Zitierlink des GBV angegeben, den
ich aus einer der vier Titelaufnahmen hier nachtrage:
http://gso.gbv.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=325661359
<http://gso.gbv.de/DB=2.1/SET=1/TTL=11/SHW?FRST=15/PRS=HOL> ist kein
gueltiger Link. Klaus Graf

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