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Re: [InetBib] Unchristliche Sonntagsöffnung



Entschuldigen Sie bitte Mehrfachempfang! Da liegt wohl ein technischer Defekt 
vor! 

Von meinem iPad gesendet

Am 26.07.2013 um 17:34 schrieb Mathis Holzbach <m.holzbach@xxxxxxxxxx>:

Lieber Herr Steinhauer,

nach meiner Lesart weist die RB dem Sonntag eine besondere Stellung zu. Die 
besondere Stellung des Sonntags  ist ja gerade deswegen in dem Kapitel : De 
opera manuum cottidiana , also über die tägliche Handarbeit, eingebunden, um 
den arbeitsfreien heiligen Tag herauszustellen und neben den 
Gottesdienstpflichten auch die Bedeutung der lectio divina hervorzuheben.  In 
der ganzen RB wie auch hier werden auch solche Fälle berücksichtigt, wenn 
Mönche sich den Geboten widersetzen oder - was früher sehr oft vorkam- gar 
nicht lesen können. Damals wie heute werden solche Mönche nach  RB 23 
zurechtgewiesen und früher sogar körperlich gezüchtigt ( "Sin autem improbus 
est, vindictae corporali subdatur".) Das diese jetzt nach Kap. 48 mit anderen 
Arbeiten beschäftigt werden, sehe ich nicht zwingend als einen Beleg für 
Bibliotheksarbeit. Jedenfalls verstehen die Glaubensbrüder darunter das Gebot 
des arbeitsfreien Sonntags.

Wenn Sie mal das Neue Testament noch in dieser Argumentation hinzunehmen, 
werden Sie sehen, dass das Christentum sich um eine sinnvolle soziale Nutzung 
des heiligen Tages bemüht hat, entgegen der übertriebenen Sabbatregel seitens 
der Juden. Dieser Bedeutung eingedenk ist die rechtliche Stellung des 
Sonntags erst durch die römische Gesetzgebung unter Konstantin zustande  
gekommen und diese  Prägung lebt bis heute im Kultur- und Staatsverständnis 
in vielen europäischen Staaten weite und hat sich gesellschaftlich bewährt.
Es zeigt sich also, dass diese Streitfrage nicht wirklich neu ist. Und hat 
nicht einst die Sowjetunion zwecks Steuerung der Wirtschaft die christlichen 
Tage und besonders damit den Sonntag abschaffen wollen, was letztendlich 
nicht gelang, vor allem aus aus familiären Gründen ? Deswegen bin ich 
skeptisch, ob einer allgemeine Öffnung des Sonntags und somit die Aufhebung 
der Sieben-Tage-Woche diesmal gelingen kann. 

Ihre Argumentation (wieso eigentlich bezahltes (?) Vorlesen) überzeugt mich 
nicht so ganz. Sie müssen bedenken, dass das Herstellen von Schriften und 
Büchern  als Teil der Lectio divina angesehen werden kann. Außerdem waren die 
Zeiten anders und die Buchherstellung ein langwieriger Prozess. Und ist 
Bibliotheksarbeit nicht auch körperliche Arbeit? 



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