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Re: [InetBib] Zur Anwendung des neuen Zweitverwertungsrechts



Lieber Herr Professor Kuhlen,
 
der aktuelle Helmholtz Open Access Newsletter hat dieses Thema unter dem Titel 
"Springer und der Grüne Weg des Open Access" aufgegriffen:
 
http://oa.helmholtz.de/index.php?id=346#c2358
 
Beste Grüße
 
Heinz Pampel 
 
PS: Vielleicht von Interesse: http://www.michaeleisen.org/blog/?p=1430



Am 27.09.2013 um 16:08 schrieb Rainer Kuhlen <rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx>:

Lieber Herr Pampel
Sie sind ja wie viele uns von der Zeit weit voraus - aber bis zum 1.1.2015 
gibt uns der Gesetzgeber wohl nicht die Chance, sich noch nicht über das neue 
Gesetz in der Praxis  ärgern zu müssen.
Übrigens scheint es schon jetzt Verlage zu geben, die ihre bisherige 
Embargozeit von 6 Monaten  jetzt mal (pflichtschuldig und gesetzestreu) 
schnell auf 12 erhöhen (vgl. 
http://zbchemnews.wordpress.com/2013/09/20/umstrittenes-zweitverwertungsrecht-heute-im-bundesrat/
 - allerdings ohne Hinweis auf konkrete Verlage) - hat jemand schon Beispiele 
dafür
RK
Am 27.09.2013 14:46, schrieb Heinz Pampel:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

da das Zweitverwertungsrecht, wie vom Kollegen Hartmann erwähnt, in der 
Praxis erst ab dem 01.01.2015 greifen wird, scheint es mir wichtig, weithin 
für die Nutzung der SHERPA/RoMEO-Datenbank zu werben.

Diese Datenbank gibt Auskunft darüber, was welche Verlage im Hinblick auf 
die Selbstarchivierung wissenschaftlicher Publikationen gestatten: 
http://open-access.net/?id=265

In vielen Fällen ist es möglich Publikationen bereits sechs Monate nach 
Erscheinen auf Repositorien frei zugänglich zu machen.

Beste Grüße

Heinz Pampel

Am 27.09.2013 um 13:11 schrieb Thomas Hartmann 
<thomas.hartmann@xxxxxxxxxxxxxxxxxx>:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

für eine erste Einschätzung, ob die jeweiligen Publikationen vom neuen 
Zweitverwertungsrecht profitieren können, ist ab sofort eine Handreichung 
abrufbar unter 
http://www.ip.mpg.de/files/pdf2/Hartmann-OA-Tage2013-HandoutZweitverwertungsrecht.pdf.
 Erläuterung und Diskussion dazu bei den OA-Tagen kommende Woche in Hamburg 
(Session Rechtliche Aspekte des Open Access, 
http://open-access.net/de/aktivitaeten/open_access_tage/programm/sessions/#c3970).

Aus rechtwissenschaftlicher Perspektive hat das Max-Planck-Institut für 
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht (MPI IP) bereits im 
Gesetzgebungsverfahren (Febr. 2013) Stellung bezogen, siehe 
http://www.ip.mpg.de/files/pdf2/Stellungnahme-BMJ-UrhG_2013-3-15-def1.pdf .


Freundliche Grüße
Thomas Hartmann

Am 26.09.2013 11:47, schrieb Schröder, Alexander:
Das müssten wir mal grundsätzlich im Bibliotheksportal thematisieren.



Sent with Good (www.good.com)


-----Original Message-----
From: Rainer Kuhlen 
[rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx<mailto:rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx>]
Sent: Thursday, September 26, 2013 11:39 AM W. Europe Standard Time
To: inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Subject: Re: [InetBib] Kommentar zum Zweitverwertungsrecht


Noch etwas mehr "Senf" dazu in:
http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=599
RK
Am 25.09.2013 16:50, schrieb Klaus Graf:
On Mon, 23 Sep 2013 12:24:34 +0200
 Eric Steinhauer <eric.steinhauer@xxxxxxxxxxxxxxxx> wrote:

Mein Senf dazu:

http://archiv.twoday.net/stories/498217317/

Klaus Graf

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