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Re: [InetBib] Zur Anwendung des neuen Zweitverwertungsrechts



Lieber Herr Pampel
Sie sind ja wie viele uns von der Zeit weit voraus - aber bis zum 1.1.2015 gibt uns der Gesetzgeber wohl nicht die Chance, sich noch nicht über das neue Gesetz in der Praxis ärgern zu müssen. Übrigens scheint es schon jetzt Verlage zu geben, die ihre bisherige Embargozeit von 6 Monaten jetzt mal (pflichtschuldig und gesetzestreu) schnell auf 12 erhöhen (vgl. http://zbchemnews.wordpress.com/2013/09/20/umstrittenes-zweitverwertungsrecht-heute-im-bundesrat/ - allerdings ohne Hinweis auf konkrete Verlage) - hat jemand schon Beispiele dafür
RK
Am 27.09.2013 14:46, schrieb Heinz Pampel:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

da das Zweitverwertungsrecht, wie vom Kollegen Hartmann erwähnt, in der Praxis erst 
ab dem 01.01.2015 greifen wird, scheint es mir wichtig, weithin für die Nutzung der 
SHERPA/RoMEO-Datenbank zu werben.

Diese Datenbank gibt Auskunft darüber, was welche Verlage im Hinblick auf die 
Selbstarchivierung wissenschaftlicher Publikationen gestatten: 
http://open-access.net/?id=265

In vielen Fällen ist es möglich Publikationen bereits sechs Monate nach Erscheinen 
auf Repositorien frei zugänglich zu machen.

Beste Grüße

Heinz Pampel

Am 27.09.2013 um 13:11 schrieb Thomas Hartmann 
<thomas.hartmann@xxxxxxxxxxxxxxxxxx>:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

für eine erste Einschätzung, ob die jeweiligen Publikationen vom neuen 
Zweitverwertungsrecht profitieren können, ist ab sofort eine Handreichung abrufbar unter 
http://www.ip.mpg.de/files/pdf2/Hartmann-OA-Tage2013-HandoutZweitverwertungsrecht.pdf. 
Erläuterung und Diskussion dazu bei den OA-Tagen kommende Woche in Hamburg (Session Rechtliche 
Aspekte des Open Access, 
http://open-access.net/de/aktivitaeten/open_access_tage/programm/sessions/#c3970).

Aus rechtwissenschaftlicher Perspektive hat das Max-Planck-Institut für 
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht (MPI IP) bereits im Gesetzgebungsverfahren 
(Febr. 2013) Stellung bezogen, siehe 
http://www.ip.mpg.de/files/pdf2/Stellungnahme-BMJ-UrhG_2013-3-15-def1.pdf .


Freundliche Grüße
Thomas Hartmann

Am 26.09.2013 11:47, schrieb Schröder, Alexander:
Das müssten wir mal grundsätzlich im Bibliotheksportal thematisieren.



Sent with Good (www.good.com)


-----Original Message-----
From: Rainer Kuhlen 
[rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx<mailto:rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx>]
Sent: Thursday, September 26, 2013 11:39 AM W. Europe Standard Time
To: inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Subject: Re: [InetBib] Kommentar zum Zweitverwertungsrecht


Noch etwas mehr "Senf" dazu in:
http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=599
RK
Am 25.09.2013 16:50, schrieb Klaus Graf:
On Mon, 23 Sep 2013 12:24:34 +0200
  Eric Steinhauer <eric.steinhauer@xxxxxxxxxxxxxxxx> wrote:

Mein Senf dazu:

http://archiv.twoday.net/stories/498217317/

Klaus Graf

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