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Re: [InetBib] Umgang mit Dissertationen nach Entzug des Doktortitels



Das HBZ in seiner
"Verbundauslegung der RAK-WB und der RAK-Sonderregeln"
http://www.hbz-nrw.de/dokumentencenter/produkte/verbunddatenbank/aktuell/verbundvereinbarungen/VK_komplett.pdf

als Zusatz zu § 162,9 :
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Hochschulschriftenvermerk bei Plagiaten
Stand: 13.09.2011
Bei Dissertationen, die sich im Nachhinein als Plagiat herausstellen, wird der 
Hochschulschriftenvermerk ergänzt um den Hinweis auf den Entzug des 
Doktorgrades.
In Feld 051 Pos. 1-3 bleibt der Code "y" (Dissertation u.a. Prüfungsschriften) 
erhalten.
Beispiel für den Hochschulschriftenvermerk:
Zugl.: Bayreuth, Univ., Diss., 2006 (Entzug des Doktorgrades am 23. Februar 
2011)
Begründung:
Von der Praxis der DNB, die in diesen Fällen sowohl den 
Hochschulschriftenvermerk als auch die entsprechende Codierung entfernt, wird 
bewusst abgewichen, da die Vorlage die Angaben zur Dissertation enthält und für 
den Benutzer diese Information daher auch ersichtlich bzw. recherchierbar sein 
sollte.
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Hatte das HBZ im Zuge der Guttenberg-Affäre doch recht schnell reagiert ...


Mit freundlichen Grüßen

Berthold Schleisiek
Dipl.-Bibl.

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Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 
17.000 Beschäftigten für die etwa 9,4 Millionen Menschen im Rheinland. Mit 
seinen 41 Förderschulen, zehn Kliniken, sechs Museen und seinen 
Heilpädagogischen Hilfen sowie als größter Leistungsträger für Menschen mit 
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Jugendhilfe, in der Psychiatrie und der Kultur, die rheinlandweit wahrgenommen 
werden.
Der LVR lässt sich dabei von seinem Motto "Qualität für Menschen" leiten. Die 
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Landschaftsverband, dessen Arbeit von der Landschaftsversammlung Rheinland mit 
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